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Mainz (ots) - Niemand möchte einen Einbruch in den eigenen vier Wänden erleben. Dennoch sind viele Häuser und Wohnungen nicht ausreichend davor geschützt. Oft auch einfach, weil das entsprechende Wissen fehlt. Die Polizei Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern daher individuelle, kostenfreie Sicherungsberatungen an, um sich vor Einbrechern bestmöglich zu wappnen.
Einbruchschutz gehört seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben der polizeilichen Präventionsarbeit. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2018 alleine für den Bereich Eigentumsdelikte über 3900 Präventionsmaßnahmen durchgeführt - davon rund 2800 Beratungen, Vorträge und Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz.
Doch wie läuft so eine Einbruchschutzberatung überhaupt ab? Zu Beginn einer Einbruchschutzberatung weist sich der Polizeibeamte zunächst aus. Danach begutachtet er gründlich das Haus oder die Wohnung und erstellt eine individuelle Schwachstellenanalyse. Auf Grundlage dieser werden dann entsprechende Empfehlungen gegeben, wie Bewohner Haus oder Wohnung sicherer machen können.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald, die das Gebiet der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg, Wirges und der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain abdeckt, startet ihren vierten Projektaufruf in der Förderperiode 2014-2020. Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben die Gelegenheit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Montabaur zur Förderung einzureichen. Insgesamt stehen 570.422,35 € an Fördermitteln für den Zeitraum dieses Aufrufs zur Verfügung. Diese teilen sich in EU-Mittel (395.675,96 €), Landesmittel (124.176,39 €) und projektunabhängige regionale Mittel (50.570,00 €) auf.
Alle Anträge in Form eines Projektsteckbriefes, die bis zum 26. April 2019 bei der LAG Westerwald mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen eingegangen sind (maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel), nehmen am Auswahlverfahren teil. Die Auswahl der Anträge erfolgt durch förmlichen Beschluss im Rahmen einer LAG Sitzung im 3. Quartal 2019. Die ausgewählten Vorhaben werden anschließend zur Bewilligung bei der ELER-Verwaltungsbehörde vorgelegt.
Jugendliche aus dem Landkreis Altenkirchen haben noch bis 31. Januar die Möglichkeit, ein Hoverboard und ein Longboard zu gewinnen. Weitere Preise sind Gutscheine für den Trampolinpark Köln und den Kletterpark in Bad Marienberg.
Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen verlost diese Preise zum Start der Fachkräfte-Initiative „Echte Naturtalente“ unter allen Teilnehmenden.
Ziel der Initiative ist es, die Chancen der Region für Ausbildungsinteressierte transparenter zu machen und den Bekanntheitsgrad hiesiger Unternehmen zu steigern. Auf dem Portal www.echtenaturtalente.de stellen Azubis der Region ihre Ausbildungsplätze vor und berichten über ihren Weg in den Beruf. Unternehmensprofile mit Ausbildungsmöglichkeiten und Veranstaltungsangebote für die Jugendlichen runden das Angebot ab.
Im Januar startet die Kreisvolkshochschule Altenkirchen eine pädagogische Themenreihe „Rund ums Baby“. Diese sich an interessierte Eltern und insbesondere für bereits tätige und neue Kursleitungen von Krabbel- und Eltern-Kind-Gruppen.
In der Reihe mit insgesamt fünf Terminen werden geeignete Möglichkeiten für die kindliche Förderung vermittelt, auch um Eltern bei der Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen. In der Krabbelgruppe geht es vor allem um gemeinsam verbrachte Zeit von Eltern und ihren Babys, in der Spiel und Bewegung gleichermaßen vermittelt werden sollen. Kinder haben in diesen Gruppen die Möglichkeit zur ersten sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen, sie lernen durch die Begegnungen und durch die Erfahrungen, die sie mit den anderen Kindern machen können.
In der LEADER-Region Westerwald-Sieg können im Rahmen des Programms FLLE 2.0 auch „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ gefördert werden. Der neue Förderaufruf für das Jahr 2019 wurde jetzt von Wirtschaftsminister Volker Wissing veröffentlicht. Insgesamt stehen rund 6 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung.
Darum geht es bei dem Förderprogramm: Gefördert werden können „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ – das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu 2 Millionen Euro. Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter, Aufwendungen für Beratungsleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.