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Die Arbeiterwohlfahrt und Caritas bieten gemeinsam den Grundkurs „Betreuungsrecht“ für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte im Westerwaldkreis an. Menschen, die ihre Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht mehr selbst regeln können, werden zum überwiegenden Teil von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen rechtlich betreut. Dieses Amt erfordert einige rechtliche Kenntnisse. Gerade jetzt, da wieder eine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel ansteht, ist es wichtig, über die laufenden Änderungen im Bilde zu sein.
Im Einführungskurs Betreuungsrecht sollen die Grundlagen zur Führung einer rechtlichen Betreuung vermittelt werden. Ob bereits eine rechtliche Betreuung übernommen wurde, ist dabei unerheblich. Auch Angehörige, die vielleicht die Betreuung für ein Familienmitglied übernehmen möchten, sind herzlich willkommen.
An sechs Abenden werden Bereiche der Vermögenssorge, Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber auch Kommunikation und der Umgang mit psychisch erkrankten Menschen vorgestellt.
Der Grundkurs findet je nach Teilnehmerzahl zeitgleich in den Räumen des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt in Wirges, Jahnstr. 9, und in Montabaur, Betreuungsvereinigung der Caritas, Phillipp-Gehling-Str. 4, statt.
Termine: 16., 23. und 30.10.2019; 06.; 13. und 20.11.2019 jeweils um 18.30 Uhr. Der Kurs schließt mit der Überreichung eines Zertifikats durch Landrat Achim Schwickert am 27. November.
Für Rückfragen und Anmeldung stehen beim Betreuungsverein der AWO Marianne Michels oder Christa Rörig (026021066510 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie bei der Betreuungsvereinigung der Caritas Elke Schäfer-Krüger ( 02602 160636 oder elke.schäDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist notwendig, die Teilnahme ist kostenfrei.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)

Wasch- und Reinigungsmittel, Batterien und Akkus, Medikamente, Farben und Lacke, Altöl, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel etc. sind umweltgefährdende Stoffe, die einer gesonderten Entsorgung bedürfen und keinesfalls in die Rest-abfalltonne oder andere Mülltonnen gehören.
Der richtige Umgang mit solchen Produkten ist Voraussetzung, um eine mögliche Gefährdung von  Mensch und Umwelt zu vermeiden. Auch bei der Entsorgung sind wichtige Aspekte zu beachten. Bei falscher Anwendung und Entsorgung  können Vergiftungen, allergische Reaktionen oder starke Gewässerbelastungen drohen.
Damit diese Stoffe ordnungsgemäß beseitigt werden, steht das Umweltmobil des AWB an über 200 Terminen im Jahr in allen Verbandsgemeinden bereit zur An-nahme dieser kritischen Stoffe. Chemisch ausgebildete Fachkräfte nehmen diese Stoffe durch persönliche Übergabe an (abstellen am Umweltmobil ist nicht erlaubt) und sortieren diese dann in spezielle Behältnisse, um so die nachgelagerte stoff-spezifische Entsorgung zu ermöglichen.