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WESTERWALDKREIS/RHEIN-LAHN-KREIS. Traditionell ruft der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn auch in diesem Jahr wieder zur Teilnahme an der Weihnachtsaktion „Menschen in Not“ auf. Mit der Aktion soll Hilfsbedürftigen im Westerwaldkreis und im Rhein-Lahn-Kreis wieder eine kleine Freude bereitet werden. Denn während für viele der vorweihnachtliche Einkaufsbummel mit der ganzen Familie, die toll verpackten Geschenke für die Lieben und das leckere Festtagsessen ganz selbstverständlich sind, gibt es hierzulande auch viele Menschen, die von solchen Dingen lediglich träumen dürfen. Aus ihrer täglichen Beratungsarbeit wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn, dass das Einkommen vieler Menschen nur noch für das Nötigste ausreicht. „Familien in Arbeitslosigkeit wie auch Familien mit niedrigem Einkommen sind gleichermaßen davon betroffen“, sagt Dorothea Westermayer, Abteilungsleiterin der Caritas-Beratungsdienste. Und genau diesen Menschen möchte die Caritas auch in diesem Jahr wieder helfen!
„Wir wollen den Menschen, die wir (im laufenden Jahr 2018) aktuell beraten, eine kleine Unterstützung zukommen lassen und ihnen so ein wenig Freude in der Advents- und Weihnachtszeit bereiten“, erläutert Westermayer die Hintergründe der Aktion. So werden die Spenden beispielweise verwendet, damit sich auch Kinder hilfsbedürftiger Familien über Weihnachtsgeschenke freuen dürfen.

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüberstehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko. In diesem Musterverfahren hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Ab sofort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zum Musterverfahren anmelden. Damit möglichst viele getäuschte Autokäuferinnen und Autokäufer von der Musterklage erfahren und sich gut informiert in das Klageregister eintragen können, informiert MdB Gabi Weber über das Verfahren:
„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich einfach im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister anmelden und ich rate dazu, dies so rasch wie möglich zu tun. Zum einen wird 2 Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen haben. Zum anderen endet die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Wer also nicht regelmäßig den Terminplan des Gerichts beobachten möchte, sollte die Eintragung am besten gleich vornehmen“, rät die SPD-Bundestagsabgeordnete und ergänzt, dass die Teilnahme für alle Betroffenen kostenlos sei.