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Symbol WespennestJedes Jahr erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen entfernen zu dürfen.
Diese Insekten unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen (z.B. Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers), bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Frau Ott, Tel.: 0261 120-2207, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

700 soziale Akteure und über 150 Menschen mit Armutserfahrung konnten erfolgreich in den landesweiten Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“ miteinbezogen werden. Dieser startete 2017. Gemeinsam mit Akteuren und Betroffenen vor Ort wurden in sechs Beteiligungsforen und den anschließenden Beteiligungsworkshops in 12 Kommunen Lösungsvorschläge zur Prävention und Bekämpfung von Armut erarbeitet. Jetzt werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses auf einer Abschlussveranstaltung vorgestellt. Neben einem Ausblick auf den weiteren Prozess der Landesarmutsstrategie, wird es außerdem zwei Fachimpulse sowie Präsentationen zum Beteiligungsprozess in verschiedenen Kommunen geben. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler eröffnet die Abschlussveranstaltung am 24. Juni in Mainz. (Staatskanzlei Mainz)