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Es ist vielerorts noch immer gängige Praxis, dass im heimischen Garten oder auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallende Pflanzenreste vor Ort verbrannt werden. Das führt oft zu Problemen und löst Einsätze von Feuerwehr und Polizei aus. Dabei ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den allermeisten Fällen unzulässig.
Das Verbrennen im Innenbereich ist verboten. Im Außenbereich ist es nur dann zulässig, wenn keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Derartige Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind im Westerwaldkreis zu genüge gegeben. So sammelt der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) zweimal im Jahr Grünschnitt ein. Weiterhin kann eine Entsorgung über die Biotonne erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit ganzjährig Ast- und Grünschnitt bei der Deponie anzuliefern, wozu der WAB jährlich einen Gutschein für die Anlieferung von 250 kg der Gebührenrechnung beilegt.
Rhein-Sieg-Kreis (we) – Draußen wird es zunehmend kühler. Nicht nur wir Menschen finden es zu dieser Jahreszeit drinnen gemütlich. Einige Insekten versuchen nun in die warmen Häuser zu gelangen, so auch der Asiatische Marienkäfer. In großen Massen krabbeln sie in die Gebäude, um dort zu überwintern. Denn draußen werden sie nicht überleben.
Von den kleinen Tierchen geht jedoch eine große Gefahr für unsere einheimischen Marienkäfer aus. Denn gerade der Harlekinkäfer – so wird der asiatische Marienkäfer auch genannt - ist ein gefräßiger Geselle: Auf seinem Speiseplan stehen unter anderem auch „unser“ Zweipunkt und der bekannteste, der Siebenpunkt. Nicht nur, dass diese Marienkäfer selbst Opfer des nimmersatten Harlekinkäfers werden – ihnen wird auch vermehrt Nahrung, wie beispielsweise Blattläuse, durch den Harlekinkäfer weggefressen. Und dabei frisst die asiatische Verwandtschaft fast die fünffache Menge an Läusen wie der Siebenpunkt.