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Eichen. Der frühere „Eichener Hof“ in Eichen (Hauptstraße 39, 57632 Eichen) öffnet noch einmal zum Flohmarkt und Inventarverkauf: Am nächsten Freitag und Samstag (7./8. August) haben Interessierte hier die Möglichkeit, unter anderem antike Schränke, Bilder, Geschirr, Gläser und Lampen zu erstehen. Noch vorhandene Tische, Stühle und Eckbänke werden verschenkt. Der Erlös aus dem Verkauf kommt einem vom Landkreis Altenkirchen unterstützten Schulbauprojekt der Stiftung „Fly & Help“ in Ruanda zugute. Verkaufszeiten sind am Freitag, 7. August, von 16 bis 20 Uhr, und Samstag, 8. August, von 9 bis 13 Uhr. (Quelle Kreis Altenkirchen)

Anlässlich des bevorstehenden Opferfestes der Muslime, beginnend ab Freitag, dem 31.07.2020, kommt es alljährlich zu Anfragen und Hinweisen aus der Bevölkerung wegen Schlachtungen oder auffälligen Tierverbringungen von Schafen und Rindern.

Entgegen der landläufig oft verbreiteten Meinung, das Schächten – Blutentzug ohne Betäubung – sei jedermann aus religiösen Gründen erlaubt, gilt nach wie vor § 4a Tierschutzgesetz und eine Ausnahmegenehmigung für diese tierschutzwidrige Art des Schlachtens ist im Kreis Altenkirchen nicht erteilt.

Anstelle des Schächtens gibt es tierschutzkonforme Alternativen, die von sehr vielen Mitbürgern muslimischen Glaubens, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden. Bei der elektrischen Betäubung und bei der Bolzenschussbetäubung wird das Schaf oder Rind nicht getötet. Da das Herz weiter schlägt, ist die vollständige Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt, was oft als Argument für das Schächten angeführt wird.