 Deesen (ots) - Am Donnerstagnachmittag kam es auf der Schnellfahrstrecke zwischen Montabaur und Köln, Höhe Ortschaft Deesen, zu einem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Vier Deutsche im Alter von 17-20 Jahren hatten in zeitlichen Abständen drei Mal Schottersteine auf beide Richtungsgleise gelegt. Drei Züge überfuhren die aufgelegten Steine, wobei bei Zweien Beschädigungen an den Radreifen eines Drehgestells festgestellt wurden. Beeinträchtigungen des Fahrkomforts waren die Folge; eine eingehende Untersuchung der betroffenen Züge wird durchgeführt. Verletzt wurde niemand. Durch den Vorfall erhielten 10 Züge insgesamt 568 Minuten Verspätung. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde durch die Bundepolizeiinspektion Trier gegen die vier jungen Männer eingeleitet.
Deesen (ots) - Am Donnerstagnachmittag kam es auf der Schnellfahrstrecke zwischen Montabaur und Köln, Höhe Ortschaft Deesen, zu einem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Vier Deutsche im Alter von 17-20 Jahren hatten in zeitlichen Abständen drei Mal Schottersteine auf beide Richtungsgleise gelegt. Drei Züge überfuhren die aufgelegten Steine, wobei bei Zweien Beschädigungen an den Radreifen eines Drehgestells festgestellt wurden. Beeinträchtigungen des Fahrkomforts waren die Folge; eine eingehende Untersuchung der betroffenen Züge wird durchgeführt. Verletzt wurde niemand. Durch den Vorfall erhielten 10 Züge insgesamt 568 Minuten Verspätung. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde durch die Bundepolizeiinspektion Trier gegen die vier jungen Männer eingeleitet.
Die ICE-Züge auf der Schnellfahrstrecke fahren Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h und entwickeln eine enorme Druck- und Sogwirkung. Der Aufenthalt in unmittelbarer Schienennähe ist absolut lebensgefährlich und strengstens verboten. Ebenso ist das Bereiten von Hindernissen kein Jugendstreich, sondern eine schwerwiegende Straftat. Unabhängig davon können zivile Schadensansprüche gegen die Verursacher geltend gemacht werden.
 Erst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Erst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Das sorgt in vielen Teilen Deutschlands zu einer hohen Brandgefahr. Oftmals reicht schon eine fahrlässig weggeworfene Zigarette, um ganze Wälder in Brand zu setzen. Dabei ließen sich Brände ganz leicht vermeiden, so der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. Dazu gibt der Verband fünf Tipps, die Brände verhindern.
 Im Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.
Im Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.
In den Reusen befanden sich etwa 20 Kammmolche sowie rund 25 Bergmolche. Der Kammmolch ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt und sogar „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Bergmolch gilt als „besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) dürfen wild lebende Tiere nicht von ihrem Standort entnommen werden. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Wird dies dennoch praktiziert, handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wurde daher Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
 Ein poetischer Kino-Dokumentarfilm mit Tanzkonzert und ein anregender Vortrag über Zen-Buddhismus – das erwartet die Besucher am Samstag, den 25. Mai, in Hachenburg. Der Eintritt kostet jeweils 10 Euro.
Ein poetischer Kino-Dokumentarfilm mit Tanzkonzert und ein anregender Vortrag über Zen-Buddhismus – das erwartet die Besucher am Samstag, den 25. Mai, in Hachenburg. Der Eintritt kostet jeweils 10 Euro. 
„Im Spiegel Deines Angesichts - Aus dem Leben einer Tempeltänzerin“ nimmt die Zuschauer im Cinexx ab 10 Uhr mit auf eine mystische Reise durch verschiedene Länder, Kulturen, Traditionen und Religionen – ein modernes Märchen über eine Tänzerin, die aus ihrem Leben erzählt. Danach gibt es die Möglichkeit, Fragen an die Regisseurin Carola Stieber zu stellen. Abschließend wird sie, begleitet von Musikfreunden, live für das Publikum tanzen.
Die allcura Naturheilmittel GmbH ruft das Nahrungsergänzungsmittel Nattokinase Kapseln auch in Rheinland-Pfalz aus dem Handel. Grund: Auf dem Etikett fehlt der Hinweis auf das Allergen Soja. Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Betroffen ist die 120-Stück-Tabletten-Box mit der Artikelnummer 40980, mit dem EAN-Code 4017893409809 und mit der Kennzeichnung PZN 19341577. (LUA)
Die herbstliche Belebung am Arbeitsmarkt ist im Oktober etwas gebremst worden. Der Bestand der Arbeitslosen ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen, das ist eine untypische Entwicklung für den Oktober im Vergleich mit den Vorjahren. Zum Monatsende verzeichnet die Statistik für den Agenturbezirk Montabaur 7.288 arbeitslose Menschen in den Landkreisen Westerwald und Rhein-Lahn. Das sind 47 Personen mehr als vier Wochen zuvor und 229 mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Punkte auf 4,0 Prozent und bleibt damit deutlich über den Vorjahreswerten. Im letzten Jahr lag sie im Oktober bei 3,8 Prozent.
Weiterlesen ...Nach fünf Spieltagen steht der SV Werder Bremen an der Tabellenspitze der Tischtennis-Bundesliga. Das alleine reicht schon, um die Spielstärke der Norddeutschen einzuschätzen. Und dennoch möchte der Tabellenzehnte TTC Zugbrücke Grenzau beim Auswärtsspiel in Bremen eine Tradition fortsetzen: Gegen Bremen gut aussehen. Denn eigentlich liegt der SV dem TTC. Ob es dieses Mal für eine Überraschung reicht, wird sich am Montag, 3. November zeigen. Die Partie in Bremen beginnt um 18.30 Uhr.
Weiterlesen ...Ein Kaleidoskop regionaler Geschichte, Kultur und gelebter Gemeinschaft
Kreis Altenkirchen. Das neue Heimatjahrbuch 2026 des Landkreises Altenkirchen ist erschienen – und einmal mehr lädt es zu einer ebenso spannenden wie informativen Reise durch Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Region ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Themen, Geschichten und Bildern wird deutlich, wie lebendig und facettenreich das Leben im Westerwald und an der Sieg ist.
„Das Heimatjahrbuch 2026 – es zeigt einmal mehr die Vielfalt, Tiefe und Lebendigkeit unserer Heimat“, verspricht Landrat Dr. Peter Enders in seinem Geleitwort.
Die EDEKA Südwest Fleisch GmbH ruft Delikatess-Rohschinkenwürfel der Marke "Gut und Günstig" zurück, weil sie Kunststofffremdkörper enthalten können. Vom Rückruf betroffen ist Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.12.2025, der Los-Nummer L4432514 und dem im gleichen Feld stehenden Zeitstempel von 6:50 bis 9:56 Uhr.
Weiterlesen ...Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 beschlossen, den Entwurf des Abschlussberichts der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit von Freitag, 31. Oktober bis einschließlich Dienstag, 2. Dezember 2025 während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, im Stadthaus, Über der Lahn 1, Zimmer 314, sowie im Rathaus (Bürgerbüro), Werner-Senger-Straße 10, 65549 Limburg.