Alsdorf (ots)
Am 02.04.2021, gegen 16:15 Uhr kam es am alten Bahnhof Schutzbach zu einem körperlichen Angriff von mehreren Personen aus einem Pkw Opel Meriva heraus. Dabei wurden mindestens drei Fußgänger traktiert. Ein Zeuge informierte daraufhin die hiesige Dienststelle. Die Fußgänger hatten sich bei Eintreffen der Beamten vor Ort bereits entfernt; sie werden gebeten, sich bei der Polizei Betzdorf zu melden und als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Auch die Angreifer waren nicht mehr am Tatort; als Hauptverantwortlicher konnte zwischenzeitlich ein 27-Jähriger ermittelt werden. (Quelle Polizei Betzdorf)
Wenn nach den Osterferien die Schule wieder losgeht, ist das für die Ganztagsschüler der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur ein besonderer Tag, denn sie dürfen zum ersten Mal in ihrer neuen Mensa zu Mittag essen. Modernes Design und hohe Funktionalität zeichnen das durchdachte Konzept aus. Gut 1,95 Mio. Euro hat die Verbandsgemeinde Montabaur als Schulträger in den Neubau investiert, der von der Schule auch als Mehrzweckraum genutzt werden kann. Unter Corona-Bedingungen können anfangs nur 40 Personen gleichzeitig den Raum nutzen, später werden 150 Schüler pro Schicht essen gehen. Bild: Die neue Mensa an der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur ist fertig. Kurz vor Schulstart besichtigten (v.l.) Andree Stein, der Erste Beigeordnete der VG Montabaur, Schulleiter Franz-Josef Gerz und Architekt Konstantin Hartenstein den Neubau.
„So ein schöner Raum. Hier lässt es sich wohnen.“ Die Begeisterung war dem Ersten Beigeordneten Andree Stein anzusehen als er die neue Mensa kurz vor Ostern zusammen mit Schulleiter Franz-Josef Gerz und Architekt Konstantin Hartenstein besichtigte. Die Heinrich-Roth-Realschule plus hat den Schwerpunkt Ganztagsschule, d.h. etwa drei Viertel der Schüler halten sich von morgens bis nachmittags in der Schule auf und essen dort auch zu Mittag. „Die Kinder und Jugendlichen verbringen den Großteil des Tages hier. Deshalb ist es wichtig, die Räume wohnlich zu gestalten.“ Das ist bei der neuen Mensa gelungen: Der 241 Quadratmeter große Essbereich ist von drei Seiten verglast, Möbel und Ausstattung sind im modernen „Industrial Design“ gehalten, Lüftungsrohre und Betonsäulen wurden nicht verkleidet und die Akustikdecke aus schmalen Holzlamellen dämmt den Lärmpegel merklich. Zur technischen Ausstattung gehören außerdem Leinwand, Beamer und Lautsprecher, an der Wand hängt ein Flatscreen für Schulnachrichten. Die Küche ist auf das Aufwärmen und Fertigstellen frisch zugelieferter Speisen ausgerichtet, die Salatbar kann leider erst „nach Corona“ genutzt werden. Die Mensa wird vom Spezialanbieter Sander Catering betrieben.
Der NEUES LEBEN e.V. richtet im NEUES LEBEN-Zentrum, Raiffeisenstr. 2, 57635 Wölmersen ein neues Covid-19-Testzentrum ein. Ab dem 7. April können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Projektes des Landes Rheinland-Pfalz „Test für alle“ kostenfrei testen lassen.
Das Testzentrum ist geöffnet am Montag (8 – 11 Uhr), Mittwoch (8 – 11 Uhr), Freitag (15 – 18 Uhr) und Samstag (10 – 14 Uhr). Termine können, max. zwei Wochen vorher, unter www.neues-leben.de/testzentrum ganz einfach online gebucht werden. Es ist auch möglich, spontan und ohne Termin zu kommen. Mit einer Wartezeit muss in diesem Fall gerechnet werden. Ein Ausweisdokument ist zur Testung mitzubringen. Das Ergebnis kann nur wenige Minuten nach der Testung vor Ort mitgenommen werden oder wird digital zugestellt. Im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses erfolgt die behördlich vorgegebene Information an das Gesundheitsamt. Es können nur Personen ohne Krankheitssymptome getestet werden.
Für Rückfragen steht der NEUES LEBEN e.V. unter 02681/87691-10 bzw. per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Der NEUES LEBEN e.V. möchte mit diesem Angebot seinen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und hofft, Bürgerinnen und Bürgern damit etwas Freiheit und Sicherheit zu ermöglichen. (Quelle Kreis Altenkirchen)
Lernen mit Büchern, Stiften und Papier: Das wird es auch in Zukunft geben. Zum zeitgemäßen Unterricht gehören aber auch das Internet mit seinem unerschöpflichen Wissenspool sowie die virtuelle Kommunikation. Das hat die Verbandsgemeinde (VG) Montabaur längst erkannt. Die Weichen für die Digitalisierung der Schulen sind gestellt, jetzt geht es weiter voran auf diesem Weg: Die Infrastruktur wird umfassend erweitert und aufgerüstet. Glasfaser und DigitalPakt Schule sind hier die Stichwörter. Foto: Strippen ziehen für eine digitale Zukunft: Im „Rechenzentrum“ der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur rüstet Stephan Pörtner vom EDV-Team der VG das schulinterne Netzwerk auf, damit die Daten künftig schneller per Kabel und W-LAN im Gebäude verteilt werden.
„Die Digitalisierung ist das große Thema unserer Zeit.“, sagt der Erste Beigeordnete und Schulderzernent Andree Stein. „Es genügt nicht, den Blick auf die Erwachsenen- und Arbeitswelt zu richten. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen, die in diese Welt hineinwachsen, moderne und zukunftsfähige Lernformen bieten. Die Corona-Pandemie beweist gerade, wie wichtig das ist – und sie beschleunigt diese Entwicklung.“
Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harald Orthey ist seit dem 8. September 2026 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages.
Er übernimmt die Aufgabe von seinem rheinland-pfälzischen Fraktionskollegen Johannes Steiniger, der als Parlamentarischer Staatssekretär in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewechselt ist.
Ab dem 5. Oktober 2026 werden im Verlauf der B 413 bei Dierdorf auf einer Länge von insgesamt ca. 1,7 km schadhafte Fahrbahnbereiche instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung und dienen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Für die Arbeiten ist aus bautechnischen Gründen sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit eine Vollsperrung erforderlich. Dabei wird der Kreisverkehr am Knotenpunkt lediglich im Bereich der Zufahrt zur B 413 gesperrt. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.