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Logo PolizeiAutoKoblenz (ots) - Für die "Grusel- und Feierfreaks" steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jah-ren schon auf dem persönlichen Eventkalender. Die mit Abstand meisten Feiern ver-laufen auch ohne Probleme oder Zwischenfälle und kleine Streiche von Kindern gehören sicher ebenso dazu. Doch nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt. Wird etwas mutwillig beschädigt, kann es Ärger geben. Eier- Äpfel- und Steinwürfe sowie Farbschmierereien und damit einhergehende Beschädigungen an Autos, Hauswänden, Fenstern und Türen, empfinden aber bestenfalls deren Verursacher noch als Scherze. Die geschädigten Eigentümer und die Strafverfolgungsbehörden nennen das anders: Sachbeschädigung und somit Straftat! Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz verzeichnen in den letzten Jahren jeweils einen leichten Rückgang dieser Sachbeschädigungen, nichtdestotrotz werden immer wieder "einfache Fälle" der Sachbeschädigungen und Belästigungen gemeldet und zur Anzeige gebracht.

Besondere Brisanz entwickeln darüber hinaus alle Sachverhalte, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Man will gar nicht an die Folgen denken, die ein ausgehobener Gullydeckel für einen Auto- oder einen Zweiradfahrer haben kann. Die Polizei will alles andere als ein Spielverderber sein, aber solche Vorfälle, bei denen die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt oder deren Eigentum beschädigt wird, gehen eindeutig zu weit! Ein wichtiger Sicherheitshinweis an alle "dunkle Gestalten" der Halloween-Nacht und insbesondere auch an die Eltern: "Sehen und gesehen werden" lautet das Motto, wenn Sie oder Ihre Kinder sich im Straßenverkehr bewegen. Reflektoren und Blinkis an der meist schwarzen Verkleidung sorgen dafür, dass Autofahrer Sie nicht übersehen. Last but not least das Thema der sogenannten Horror-Clowns, derzeit in aller Munde. Hierzu stellen wir nochmals klar: Wer die Gesundheit Anderer gefährdet oder gar schädigt, begeht kein "Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Bei solchen Straftaten, wie zum Beispiel Körperverletzungen, Nötigungen oder Bedrohungen, die von den angeblichen Clowns begangen werden, wird die Polizei konsequent durchgreifen. Nicht nur im Stadtgebiet von Koblenz werden daher in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt Streifen unterwegs sein, um einerseits solche Untaten verhindern andererseits aber auch eventuelle Täter schnell fassen bzw. ermitteln zu können.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

4. Weihnachtsbaumwerfen am 31. Januar 2026

Abschlussveranstaltung im Weihnachtsdorf Waldbreitbach

Waldbreitbach – Die Organisatoren von VfL und FC Waldbreitbach laden zum 4. Weihnachtsbaumwerfen am 31.01.2026 ein. Als letzte Veranstaltung der Weihnachtsdorfsaison 2025-26 findet wieder der spaßbetonte sportliche Werferdreikampf statt.

Die Teilnehmerhöchstzahl beträgt je 45 bei Kindern und Jugendlichen und 60 bei Erwachsenen. Man kann sich bis spätestens 28. Januar dazu anmelden.

Bei der letzten Austragung wurden bei Männern und Frauen neue Bestmarken erzielt. Toni Kolbe vom Team „Die Zahnfeen“ errichte im Dreikampf aus Weit-, Dreh- und Hochwurf 27,76 m. Margret Klein-Raber vom Team „Saarlandwerferinnen“ hält bei den Frauen die Bestmarke mit einer Gesamtleistung von 20,42 m.

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Gemeinsam statt einsam: „Weihnachten mit Herz“ schenkt Nähe, Wärme und Zuversicht

Am 24. Dezember fanden in Hachenburg und Montabaur erneut die beiden Veranstaltungen „Weihnachten mit Herz“ des Vereins Wäller Helfen e. V. statt. Insgesamt kamen über 200 Gäste zusammen – Menschen aus der Region, die Heiligabend nicht alleine verbringen wollten, sondern Gemeinschaft, Gespräche und ein Stück Normalität suchten.

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Frauenhaus bietet sicheren Ort und Hilfe bei Gewalt

Westerwaldkreis fördert wertvolle Arbeit der Institution
Das Frauenhaus Westerwald ist eine Anlaufstelle für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Hier finden sie eine Unterkunft, Schutz sowie Unterstützung. Dieses wichtige Angebot des Vereins „Frauen für Frauen e. V.“ fördert der Westerwaldkreis 2025 mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 55.000 Euro. „Das Frauenhaus leistet wertvolle und unterstützenswerte Arbeit. Es bietet Frauen einen Ausweg, der Gewaltspirale zu entkommen und ermöglicht einen ersten Schritt zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland.

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Kreisjugendpflege Altenkirchen startet ins neue Jahr

Kreis Altenkirchen. Mit gleich drei Angeboten für Kinder und Jugendliche startet die Kreisjugendpflege im Januar ins neue Jahr:

• Am Freitag, 23. Januar, wird in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Berod von 16 bis 18 Uhr ein Workshop unter dem Motto „Seifen gestalten und Peeling“ angeboten. Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren können hier ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 10 Euro. Interessierte Erziehungsberechtigte können ihre Kinder beim Kreisjugendamt Altenkirchen, Anna Beck, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.

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​𝗘𝗚 𝗗𝗶𝗲𝘇-𝗟𝗶𝗺𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘃𝘀 𝗟𝘂𝗰𝗵𝘀𝗲 𝗟𝗮𝘂𝘁𝗲𝗿𝗯𝗮𝗰𝗵 𝟵:𝟮 (𝟮:𝟮,𝟱:𝟬,𝟮:𝟬)

Die EG Diez-Limburg feiert im OsWeNo-Pokal einen wichtigen 9:2-Erfolg gegen die Luchse Lauterbach. Was sich am Ende deutlich auf der Anzeigetafel widerspiegelte, begann jedoch als offener Schlagabtausch.

​Die ersten zehn Minuten der Partie waren von hohem Tempo geprägt, in denen sich beide Mannschaften nichts schenkten und offensives Eishockey boten. Den besseren Start erwischten – wie so oft in den letzten Spielen – die Rockets mit dem frühen 1:0 durch Dylan Florit (1.) Die Antwort der Luchse ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Julius Kranz nutzte eine Überzahlsituation zum postwendenden Ausgleich (2.), und nur kurz später drehte Luis Flemming das Spiel zugunsten der Gäste (4.). Die EGDL ließ sich von diesem Rückstand jedoch nicht beirren und hielt das Tempo weiter hoch. Belohnt wurde der Einsatz noch vor der ersten Pause, als Isak Spahija ein Powerplay in gewohnter Manier per One-Timer zum verdienten 2:2-Ausgleich abschloss (10.).

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Feuerwerksverbot in der Altstadt und auf der Alten Lahnbrücke in Limburg

Der Jahreswechsel rückt näher, und für viele Bürgerinnen und Bürger gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an diesem Tag traditionell dazu. Daher weisen wir darauf hin, dass Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterknaller) nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) zünden dürfen. Außerhalb dieser Zeit sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Auch in diesem Jahr gilt in bestimmten Bereichen der Stadt Limburg ein Feuerwerksverbot. Betroffen sind insbesondere die Altstadt, die Alte Lahnbrücke sowie der Domplatz. Ein generelles Feuerwerksverbot besteht zudem in der Altstadt unterhalb des Domes. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von denkmalgeschützten Fachwerkbauten verboten.

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