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24.04.2026 18°C

Logo PolizeiAutoKoblenz (ots) - Für die "Grusel- und Feierfreaks" steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jah-ren schon auf dem persönlichen Eventkalender. Die mit Abstand meisten Feiern ver-laufen auch ohne Probleme oder Zwischenfälle und kleine Streiche von Kindern gehören sicher ebenso dazu. Doch nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt. Wird etwas mutwillig beschädigt, kann es Ärger geben. Eier- Äpfel- und Steinwürfe sowie Farbschmierereien und damit einhergehende Beschädigungen an Autos, Hauswänden, Fenstern und Türen, empfinden aber bestenfalls deren Verursacher noch als Scherze. Die geschädigten Eigentümer und die Strafverfolgungsbehörden nennen das anders: Sachbeschädigung und somit Straftat! Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz verzeichnen in den letzten Jahren jeweils einen leichten Rückgang dieser Sachbeschädigungen, nichtdestotrotz werden immer wieder "einfache Fälle" der Sachbeschädigungen und Belästigungen gemeldet und zur Anzeige gebracht.

Besondere Brisanz entwickeln darüber hinaus alle Sachverhalte, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Man will gar nicht an die Folgen denken, die ein ausgehobener Gullydeckel für einen Auto- oder einen Zweiradfahrer haben kann. Die Polizei will alles andere als ein Spielverderber sein, aber solche Vorfälle, bei denen die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt oder deren Eigentum beschädigt wird, gehen eindeutig zu weit! Ein wichtiger Sicherheitshinweis an alle "dunkle Gestalten" der Halloween-Nacht und insbesondere auch an die Eltern: "Sehen und gesehen werden" lautet das Motto, wenn Sie oder Ihre Kinder sich im Straßenverkehr bewegen. Reflektoren und Blinkis an der meist schwarzen Verkleidung sorgen dafür, dass Autofahrer Sie nicht übersehen. Last but not least das Thema der sogenannten Horror-Clowns, derzeit in aller Munde. Hierzu stellen wir nochmals klar: Wer die Gesundheit Anderer gefährdet oder gar schädigt, begeht kein "Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Bei solchen Straftaten, wie zum Beispiel Körperverletzungen, Nötigungen oder Bedrohungen, die von den angeblichen Clowns begangen werden, wird die Polizei konsequent durchgreifen. Nicht nur im Stadtgebiet von Koblenz werden daher in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt Streifen unterwegs sein, um einerseits solche Untaten verhindern andererseits aber auch eventuelle Täter schnell fassen bzw. ermitteln zu können.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Dorfverein präsentiert Stempel-Aktion

Gastronomische Betriebe unterstützen Idee zum 1. Mai

Glockscheid – Das diesjährige Dorffest des Dorfvereins Glockscheid-Wüscheid findet von Freitag, 1. bis Sonntag, 3. Mai in Glockscheid (Amselweg) statt. Für den 1. Mai hat sich der Vorstand eine besondere Aktion überlegt: „Es lohnt sich, die für einige Gruppen und Familien traditionelle Wanderung bei uns ausklingen zu lassen und vorher bei einem unserer gastronomischen Partner vorbeizuschauen“, erklärt Pierre Fischer, 1. Vorsitzender, die diesjährige Stempel-Aktion.

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In der Linde gibt’s wieder musikalische Frikadellen

Nach dem Motto „Warum in die Ferne schweifen“ hat die Kultkneipe im Betzdorfer Klosterhof für den 25. April das Duo „Frikadellezwofuffzisch“ eingeladen. Ab 20:30 Uhr gibt’s dann musikalische Vollwertkost auf die Ohren.

Das Duo (Noah Lehnert und Steffen Prinz) war bereits mehrmals in der urigen Kneipe zu Gast. Bei allen Konzerten war die „Linde“ bis auf den letzten Stehplatz gefüllt – und die Besucher feierten mit den „Frikadellen“ eine tolle Party mit Rock- und Popklassikern und vielschichtigen Eigenkompositionen.
Kein Wunder: Noah und Steffen begeistern ihre Gäste jedes Mal aufs Neue. Ihr professionelles Gitarrenspiel - um klaren Gesang ergänzt - wird zu einem mitreißenden Gesamtsound, der je nach Song aufwühlend wild oder auch verträumt melancholisch das Publikum gefangen nimmt.

So zaubern die beiden Musiker schnell eine Konzertatmosphäre, die durch das urig-gemütliche Ambiente der Schankwirtschaft "Zur Linde" ergänzt wird. Es lohnt sich also auf jeden Fall, am 25. April zur Linde im Klosterhof in Betzdorf zu kommen. Der Eintritt zum Konzert ist frei – es geht ein Hut für die Künstler herum. (Hartmut Fischer) 

Jetzt Anträge zur Agrarförderung einreichen

Abgabe bis 15. Mai online über das Programm LEA
Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte Anträge auf „Agrarförderung 2026“ stellen. Bezuschusst werden Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

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Stärkung und Ausweitung des Radverkehrs im Westerwald

Bei der zweiten Mitgliederversammlung des ADFC Kreisverband Westerwald e.V.
stand der Fokus klar auf Aktivitäten zur Stärkung und Ausweitung des Radverkehrs
im Westerwald!
Durch das Engagement vieler aktiver Mitglieder wird der ADFC Kreisverband
Westerwald e.V. sich in der kommenden Fahrradsaison wieder voll für Freizeitradler
und Alltagsradverkehr im Westerwaldkreis ins Zeug legen:
Am 26.04.2026 startet um 10 Uhr die erste geführte Fahrradtour in 2026
Start am Historisches Rathaus, Großer Markt 10, 56410 Montabaur. Weitere.
Infos: https://www.montabaur-live.de/events/gefuehrte-fahrradtour/.

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2. Mannschaft des VfL Waldbreitbach gewinnt Verbandspokal

Tischtennisspieler sind erfolgreich unterwegs/Letzte Saisonspiele am 24. und 25. April

Waldbreitbach/Westerburg – Nachdem die Tischtennisspieler des VfL Waldbreitbach Mitte März den Erwachsenen B und Erwachsenen D Pokal mit der 1. bzw. 2. Mannschaft gewinnen konnten, ging es jetzt um den Verbandspokal Rheinland/Rheinhessen in Westerburg.

Für die 1. Mannschaft stand mit dem TTC Wörrstadt ein spielerisch sehr ausgeglichener Gegner am Tisch.

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Gefährlicher Wirkstoff in Nahrungsergänzungsmitteln für Potenz

In den potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmitteln "Night Longer Prime Formula", "Pro Naturals Premium" und "Vigor King" wurde der auf dem Etikett nicht deklarierte Arzneimittelwirkstoff Sildenafil nachgewiesen. Arzneimittel mit Sildenafil sind in Deutschland zulassungs- und verschreibungspflichtig und werden zur Behandlung der erektilen Dysfunktion nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet. Sie können zahlreiche Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen zum Teil lebensgefährliche Wechselwirkungen. Den Käufern wird dringend davon abgeraten, die bundesweit vertriebenen Produkte zu nutzen. (LUA)