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Logo PolizeiAutoKoblenz (ots) - Für die "Grusel- und Feierfreaks" steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jah-ren schon auf dem persönlichen Eventkalender. Die mit Abstand meisten Feiern ver-laufen auch ohne Probleme oder Zwischenfälle und kleine Streiche von Kindern gehören sicher ebenso dazu. Doch nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt. Wird etwas mutwillig beschädigt, kann es Ärger geben. Eier- Äpfel- und Steinwürfe sowie Farbschmierereien und damit einhergehende Beschädigungen an Autos, Hauswänden, Fenstern und Türen, empfinden aber bestenfalls deren Verursacher noch als Scherze. Die geschädigten Eigentümer und die Strafverfolgungsbehörden nennen das anders: Sachbeschädigung und somit Straftat! Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz verzeichnen in den letzten Jahren jeweils einen leichten Rückgang dieser Sachbeschädigungen, nichtdestotrotz werden immer wieder "einfache Fälle" der Sachbeschädigungen und Belästigungen gemeldet und zur Anzeige gebracht.

Besondere Brisanz entwickeln darüber hinaus alle Sachverhalte, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Man will gar nicht an die Folgen denken, die ein ausgehobener Gullydeckel für einen Auto- oder einen Zweiradfahrer haben kann. Die Polizei will alles andere als ein Spielverderber sein, aber solche Vorfälle, bei denen die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt oder deren Eigentum beschädigt wird, gehen eindeutig zu weit! Ein wichtiger Sicherheitshinweis an alle "dunkle Gestalten" der Halloween-Nacht und insbesondere auch an die Eltern: "Sehen und gesehen werden" lautet das Motto, wenn Sie oder Ihre Kinder sich im Straßenverkehr bewegen. Reflektoren und Blinkis an der meist schwarzen Verkleidung sorgen dafür, dass Autofahrer Sie nicht übersehen. Last but not least das Thema der sogenannten Horror-Clowns, derzeit in aller Munde. Hierzu stellen wir nochmals klar: Wer die Gesundheit Anderer gefährdet oder gar schädigt, begeht kein "Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Bei solchen Straftaten, wie zum Beispiel Körperverletzungen, Nötigungen oder Bedrohungen, die von den angeblichen Clowns begangen werden, wird die Polizei konsequent durchgreifen. Nicht nur im Stadtgebiet von Koblenz werden daher in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt Streifen unterwegs sein, um einerseits solche Untaten verhindern andererseits aber auch eventuelle Täter schnell fassen bzw. ermitteln zu können.

Weitere Nachrichten aus dem Westerwald

Mehr Förderung für Wohneigentum in Rheinland-Pfalz: ISB erhöht Darlehensbetrag deutlich

Darlehen für „Wohneigentum Universell“ ab sofort bis zu 250.000 Euro möglich

Mainz, 1. Oktober 2026. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) verbessert die Konditionen ihres Förderdarlehens „Wohneigentum Universell“. Ab dem 1. Oktober 2026 können Privatpersonen im Förderprogramm einen Darlehensbetrag von bis zu 250.000 Euro statt bislang 100.000 Euro erhalten. Das Darlehen richtet sich an alle, die in Rheinland-Pfalz selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder modernisieren möchten.

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Patrick Hahn wird neuer Kaufmännischer Vorstand der Caritas

Vom Bischof ins neue Amt berufen – Amtsantritt beim Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn zum 1. November
WESTERWALD/RHEIN-LAHN. Jetzt ist es offiziell: Patrick Hahn wird neuer Kaufmännischer Vorstand des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn e.V. Gemeinsam mit Caritasdirektorin Stefanie Krones wird er den Verband künftig als gleichberechtigter Zweiervorstand führen. Nach der einstimmigen Entscheidung des Aufsichtsrates ist der 46-Jährige inzwischen auch vom Bischof von Limburg in sein neues Amt berufen worden. Hahn tritt seinen Dienst zum 1. November 2026 an.
Der Diplom-Ökonom bringt langjährige Führungs- und Managementerfahrung mit. Zuletzt war Hahn Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Oberlahn. Zuvor sammelte er umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Bereichen, unter anderem in der Unternehmensentwicklung, der Prozessoptimierung und im Organisationsmanagement. Der 46-Jährige ist verheiratet, Vater von drei Töchtern und lebt mit seiner Familie in Runkel-Dehrn.

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Vielfältiges Kulturangebot sichtbar machen

Die Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz hat Mitte September den mit 50.000 Euro dotierten Joseph-Breitbach-Preis an den Schriftsteller Jochen Schmidt verliehen. Er erhielt den Preis für sein Lebenswerk, das rund 25 Werke umfasst, darunter sein Blog „Schmidt liest Proust“. Die Berliner Landesvertretung lud zur traditionellen Nachfeier ein.

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Westerwälder Abend für Ehrenamtliche

Kartoffelsuppe, heimische Sagen und Klaviermusik

Hachenburg (shg) Zu einem gemütlichen Westerwälder Abend sind rund 100 Kirchenvorstandsmitglieder und Ehrenamtliche aus den Evangelischen Kirchengemeinden des Dekanats Westerwald in der Hachenburger Brauerei zusammengekommen. Nach der Begrüßung eröffnete Dekan Dr. Axel Wengenroth im rustikalen Ambiente des „Alten Brauhauses“ den Abend mit einer „Reinheitsgebotsandacht“ zum biblischen Gleichnis vom „Barmherzigen Samariter“. Dabei wurde das Reinheitsgebot nicht nur erklärt, sondern kurzerhand praktisch vorgeführt: Mit Bier und Wasser machte Dekan Wengenroth deutlich, was es mit dem berühmten Gebot auf sich hat. Anschließend konnten sich die Gäste bei Kartoffelsuppe, einer veganen Suppenvariante sowie einem erfrischenden Bier und anderen Getränken stärken und miteinander ins Gespräch kommen.

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Förderimpuls Junge Kultur: 19 Vereine erhielten Fördergeld

Die Verbandsgemeinde Montabaur (VG) hatte im Frühjahr den Förderimpuls Junge Kultur als einmalige Kulturförderung ausgeschrieben: Aus dem Vereinsvermögen der ehemaligen „Deutsch-Texanischen Gesellschaft“ standen rund 22.000 Euro zur Verfügung, die an Vereine vergeben werden sollen, die Nachwuchsförderung im Bereich Kultur betreiben. 19 Vereine aus dem Gebiet der VG hatten sich beworben und erhielten jetzt jeweils einen Scheck über 1.155,19 Euro.

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Bebauungspläne liegen öffentlich aus

Die Stadt Limburg bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über zwei aktuelle Bebauungsplanverfahren zu informieren und dazu Stellung zu nehmen.
Der Bebauungsplan „Bäckercampus der Schäfer Gruppe am ICE Bahnhof“ liegt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von Donnerstag, 1. Oktober, bis Freitag, 30. Oktober zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können sowohl online unter www.limburg.de in der Rubrik „Bauen & Wirtschaft – Bauleitplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“ als auch vor Ort im Stadthaus und im Rathaus eingesehen werden. Während des genannten Zeitraums besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen und ihren Inhalten zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

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