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Logo PolizeiAutoKoblenz (ots) - Für die "Grusel- und Feierfreaks" steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jah-ren schon auf dem persönlichen Eventkalender. Die mit Abstand meisten Feiern ver-laufen auch ohne Probleme oder Zwischenfälle und kleine Streiche von Kindern gehören sicher ebenso dazu. Doch nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt. Wird etwas mutwillig beschädigt, kann es Ärger geben. Eier- Äpfel- und Steinwürfe sowie Farbschmierereien und damit einhergehende Beschädigungen an Autos, Hauswänden, Fenstern und Türen, empfinden aber bestenfalls deren Verursacher noch als Scherze. Die geschädigten Eigentümer und die Strafverfolgungsbehörden nennen das anders: Sachbeschädigung und somit Straftat! Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz verzeichnen in den letzten Jahren jeweils einen leichten Rückgang dieser Sachbeschädigungen, nichtdestotrotz werden immer wieder "einfache Fälle" der Sachbeschädigungen und Belästigungen gemeldet und zur Anzeige gebracht.

Besondere Brisanz entwickeln darüber hinaus alle Sachverhalte, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Man will gar nicht an die Folgen denken, die ein ausgehobener Gullydeckel für einen Auto- oder einen Zweiradfahrer haben kann. Die Polizei will alles andere als ein Spielverderber sein, aber solche Vorfälle, bei denen die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt oder deren Eigentum beschädigt wird, gehen eindeutig zu weit! Ein wichtiger Sicherheitshinweis an alle "dunkle Gestalten" der Halloween-Nacht und insbesondere auch an die Eltern: "Sehen und gesehen werden" lautet das Motto, wenn Sie oder Ihre Kinder sich im Straßenverkehr bewegen. Reflektoren und Blinkis an der meist schwarzen Verkleidung sorgen dafür, dass Autofahrer Sie nicht übersehen. Last but not least das Thema der sogenannten Horror-Clowns, derzeit in aller Munde. Hierzu stellen wir nochmals klar: Wer die Gesundheit Anderer gefährdet oder gar schädigt, begeht kein "Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Bei solchen Straftaten, wie zum Beispiel Körperverletzungen, Nötigungen oder Bedrohungen, die von den angeblichen Clowns begangen werden, wird die Polizei konsequent durchgreifen. Nicht nur im Stadtgebiet von Koblenz werden daher in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt Streifen unterwegs sein, um einerseits solche Untaten verhindern andererseits aber auch eventuelle Täter schnell fassen bzw. ermitteln zu können.

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Die Firma Demka GmbH ruft die Brotaufstriche "Yörem Antep Ezmesi" und "Yörem Acuka" auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel zurück. Grund: Es wurde das nicht deklarierte Allergen Sellerie nachgewiesen. Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Betroffen von diesem Rückruf sind der Brotaufstrich "Antep Ezmesi" (LOT 251223 und LOT 260116) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 23.09.2026 und 16.10.2026 sowie der Brotaufstrich "Acuka" (LOT 251206) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.09.2026. (LUA)

Versuchslabor für nachhaltiges Bauen im Wildpark Westerwald

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TTC Zugbrücke Grenzau verpflichtet englischen Topspieler Liam Pitchford

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Beim Nestentfernen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren

Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen sind geschützte Tierarten
Sobald die warme Jahreszeit beginnt, erreichen die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung zahlreiche Anfragen, ob und wie Nester von Insekten wie Hornissen und Wespen entfernt werden können. Dabei gilt es jedoch einige wichtige rechtliche und ökologische Aspekte zu beachten.

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