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Montabaur (ots)

Kreistag beschließt verschiedene Richtlinien

Finanzierung von Kindertagesstätten und Ganztagsförderungsgesetz

Die 7. Sitzung des Kreistages in der XI. Wahlperiode stand im Zeichen zahlreicher Beschlüsse. Einer davon, die Fortführung der Stillen Einlage bei der Naspa, wurde im nichtöffentlichen Sitzungsteil von den Gremienmitgliedern gefasst, worüber Landrat Achim Schwickert zu Beginn des öffentlichen Teils informierte. Des Weiteren gab er einen Ausblick auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz. Hierzu müssen noch letzte Abstimmungen mit dem Land getroffen werden, bevor diese voraussichtlich im September/Oktober im Westerwaldkreis zum Einsatz kommt.

Dreijährige Berufsfachschule an der Staatlichen Fachschule für Keramik

Wohlwollend befürwortete der Kreistag die Einrichtung einer dreijährigen Berufsfachschule mit dem Abschluss Keramiker als anerkannten Ausbildungsberuf an der Staatlichen Fachschule für Keramik in Höhr-Grenzhausen. Die Trägerschaft übernimmt das Land Rheinland-Pfalz. Dort werden bereits als Außenstelle der BBS Montabaur die Berufsschulklassen für Keramiker, Industriekeramiker und Prüftechnologen Keramik unterrichtet. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Westerwaldkreis sollte die Errichtung einer Höheren Berufsfachschule für Keramik geprüft werden. Bei Gesprächen mit dem Land als Schulaufsicht und Schulträger der Staatlichen Fachschule, der Leitung des Keramischen Zentrums sowie der Leitung der BBS Montabaur kristallisierte sich die Einrichtung der dreijährigen Berufsfachschule als sinnvoll heraus. Durch die vollschulische Ausbildung soll dem Fachkräftemangel beim gleichzeitigen Fehlen ausreichender Ausbildungsbetriebe entgegengewirkt werden. Eine vergleichbare nennenswerte Ausbildungsmöglichkeit gibt es deutschlandweit nur in Landshut.

Richtlinie über den Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten

Das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege hat für den Betrieb und insbesondere für die Finanzierung der Kindertagesstätten wesentliche Änderungen gebracht. In den Vorschriften ist die Rede von einer angemessenen Eigenleistung der Träger an den notwendigen Kosten. Genaue Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Gesetzes gibt die Regierung nicht vor. Die Kreisverwaltung hat hierzu nun eine Richtlinie erarbeitet, unter anderem zur Beteiligung von Gemeinden, in deren Einzugsbereich sich eine Tageseinrichtung befindet. Diese wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen und kann unter www.westerwaldkreis.de nachgelesen werden.

Ganztagsförderungsgesetz

Eine weitere Änderung in der Betreuung von Kindern ergibt sich durch das Ganztagsförderungsgesetz. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, die die erste Klasse einer Grundschule besuchen, einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird dieser jährlich um eine Klassenstufe erweitert, sodass ab Sommer 2029 die Möglichkeit bestehen soll, alle Grundschulkinder bei Bedarf in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen zu betreuen. Der Rechtsanspruch ist keine Pflicht, sondern ein Angebot, das, mit Ausnahme von vier Wochen, auch für die Ferien gelten soll. Erfüllt werden muss dieser Rechtsanspruch vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In diesem Fall ist dies der Westerwaldkreis. Während der Schulzeit sind durch bestehende Angebote der Verbandsgemeinden, der Ganztagsschule in Angebotsform und der betreuenden Grundschule bereits 60 Prozent der Grundschulplätze Ganztagsplätze. Die Kinderbetreuung während der Ferien muss allerdings gesondert betrachtet werden, da diese bisher noch nicht im benötigten Umfang angeboten wird und vorwiegend in den Schulen erfolgen soll. Die meisten Verbandsgemeinden haben sich bereit erklärt, das Ferienangebot zu organisieren.

Insofern war es notwendig, eine Regelung für die Umsetzung der Ganztags- und Ferienbetreuung sowie eine Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden und dem Westerwaldkreis zu erarbeiten. „Da Bund und Länder allerdings keine Zuschüsse gewähren, müssen wir in den Ferien einen Elternbeitrag erheben, um wenigstens einen Teil der Kosten refinanzieren zu können“, führte Landrat Achim Schwickert aus. Hierzu wurde sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem Jugendhilfeausschuss im Vorfeld der Kreistagssitzung intensiv ausgetauscht und ein Elternbeitrag in Höhe von 150 Euro pro Woche und Kind einschließlich der Verpflegung empfohlen. Dieser Beschlussvorlage stimmten auch die Kreistagsmitglieder mehrheitlich zu.

Neustrukturierung Tierkörperbeseitigung

Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (ZTN SW), dem auch der Westerwaldkreis angehört, ist unter anderem zuständig für die Abholung, Lagerung, Verarbeitung und Beseitigung von anfallenden tierischen Nebenprodukten sowie die Vorhaltung einer Seuchenreserve. Im Nachgang zur Landtagswahl 2021 hat die Landesregierung beschlossen, die Rahmenbedingungen der Vieh- und Fleischwirtschaft zukunftsorientierter zu gestalten und Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern zu prüfen. Vor diesem Hintergrund hatte der Zweckverband gemeinsam mit dem Umweltministerium eine betriebswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Diese ergab, dass es sinnvoll ist, die bisherige Vorgehensweise zu ändern und künftig die Verarbeitung der Rohware im Verarbeitungsbetrieb des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Hardheim durchzuführen. Hierfür ist unter anderem der Beitritt des ZTN SW zum ZTN Neckar-Franken notwendig. Der Kreistag stimmte einstimmig diesem Vorgehen zu und beschloss, einen Vertreter des Westerwaldkreises für sämtliche dazu erforderliche Maßnahmen in der Verbandsversammlung zu beauftragen. (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)