Aus Sicht des ADAC ist es sinnvoll, einen Grenzwert für Cannabis analog der Promillegrenze beim Alkohol einzuführen. Da bei Cannabis anders als bei Alkohol jedoch noch keine klare Beziehung zwischen konsumierter Menge und Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit ermittelt worden ist, sieht der ADAC die Absicht der Bundesregierung positiv, in einer wissenschaftlichen Untersuchung feststellen zu lassen, ab welchem Grenzwert Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich sind. Ziel eines Grenzwertes muss es sein, unberechtigte Bestrafungen zu verhindern und dennoch Fahrten unter Einfluss von Cannabis, die sich negativ auf die auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, zu ahnden. Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Legalisierung von Cannabis ist es schlüssig, dass das reine Mitführen sowie der lediglich gelegentliche Konsum nicht unmittelbar zur Anordnung einer MPU führt. Nichtsdestotrotz darf der Konsum nicht zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit führen, weswegen der Konsum und das Fahren voneinander zu trennen sind.
Für den ADAC steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.
Schließlich kann der Konsum von Cannabis die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Insbesondere Personen, die Cannabis ausprobieren wollen und sich vorab nicht mit seiner bewusstseinsverändernden Wirkung auseinandergesetzt haben, sind sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht des ADAC daher unverzichtbar. Dabei ist auch ausreichend darüber zu informieren, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt. (Quelle ADAC Mittelrhein)