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Die AOK hat beschlossen, bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder ab sofort anfallende Mehrkosten zu übernehmen. Die Ausnahmeregelung soll zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten. Mehrkosten entstehen Versicherten dann, wenn der Preis der abgegebenen Präparate über dem Festbetrag liegt, der von den Kassen erstattet wird.

Koblenz (ots)

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.