Bereits vergangenen Freitag hat die Landesregierung 50 Millionen für die Katastrophenhilfe bereitgestellt, um Straßen Brücken, Schulen und Kitas schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Heute hat die Landesregierung im Krisenkabinett Soforthilfen bis zu maximal 3500 Euro pro Haushalt beschlossen. Diese sollen ohne Bedürftigkeitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden. Dafür werden die Landkreise unmittelbar Abschlagszahlungen vom Land erhalten. Am Mittwoch werde auch die Bundesregierung über Finanzhilfen für die Hochwassergeschädigten entscheiden. Rheinland-Pfalz werde den Hilfsbeitrag verdoppeln. Der nächste Ministerrat werde über weitere Hilfen beraten. Auch in der Bevölkerung ist die Hilfsbereitschaft unbeschreiblich, daher hat die Landesregierung ein Spendenkonto eingerichtet, auf dem bereits mehr als 6,2 Millionen Euro eingegangen sind. Das erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Kabinettsitzung.
Land beschließt Soforthilfen
Der Ministerrat hat Soforthilfen für von Elementarschäden betroffene Personen beschlossen. „Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Es erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung, auch Spenden werden bei der Gegenrechnung nicht berücksichtigt. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Inhaber von Elementarversicherungen sollten auch dort nach Hilfsgeldern fragen.
Privat hilft Privat: Über 6,2 Millionen Euro Privatspenden auf Spendenkonto der Landesregierung eingegangen
„Die Spendenbereitschaft ist beispiellos und ich will mich bei allen Menschen und Unternehmen ganz herzlich bedanken, die mit kleinen und großen Beträgen dazu beitragen, die Not vor Ort zu lindern. Mit jedem weiteren Tag wird das Ausmaß der Katastrophe sichtbarer. Das Leid der Menschen, die Angehörige verloren haben, die weiterhin Menschen vermissen und um sie bangen, die sich um Verletzte sorgen, die ihre Häuser, ihre Unternehmen, die einfach alles verloren haben, ist unermesslich. Umso wichtiger ist dieses starke Signal der Solidarität mit der Region. Es ist für die Menschen vor Ort wichtig zu erfahren, dass sie in ihrem Leid nicht alleine sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Geld von Privat soll jetzt an Privat schnell und unbürokratisch über die Landkreise ausgezahlt werden. Dafür hat die Landesregierung in einer Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Kabinetts heute die Weichen gestellt.
„Das Geld soll über die Kreisverwaltungen verteilt werden. Vor Ort kann am besten gesehen werden, wo die Not am größten ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann. So soll sichergestellt werden, dass die Summen unmittelbar dort ankommen, wo sie benötigt werden“, betonte Innenminister Roger Lewentz.
„Heute und in den nächsten Tagen geht es weiter darum, alles daran zu setzen, Leben zu retten und Schäden zu beseitigen. Die Menschen im Landkreis Ahrweiler und in allen anderen betroffenen Landkreisen können sich darauf verlassen, dass alle Kräfte im Land zusammenstehen, um zu helfen, wo immer Hilfe gebraucht wird. Wir alle können heute noch nicht sagen, was diese Katastrophe mit der Region, mit den Menschen, mit unserem ganzen Land macht. Die Menschen müssen furchtbares durchleben. Die körperlichen aber auch die verheerenden seelischen Folgen werden unser ganzes Land noch sehr lange beschäftigen“, so die Ministerpräsidentin.
Wer helfen möchte, kann dies weiterhin tun. Unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ können Spenden auf folgendes Konto bei der Sparkasse Mainz überwiesen werden:
Empfänger: Landeshauptkasse Mainz
IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06
BIC: MALADE51MNZ
Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen, so genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Informationen dazu gibt es unter https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/steuerliche-hilfsmassnahmen-fuer-betroffene-der-unwetter-katastrophe/. (Quelle Staatskanzlei Mainz)