Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Die Stadt Limburg hatte das Einfangen von 200 Tauben öffentlich ausgeschrieben. Die Tauben sollten nach dem Einfangen an das Gut Aiderbichl übergeben werden, um sie in die Oberpfalz umzusiedeln und dort betreuen zu lassen. Der Magistrat der Stadt hat die Ausschreibung in seiner jüngsten Sitzung aufgehoben.

Auf die Ausschreibung ging lediglich ein Angebot ein. Die Angebotssumme liegt mit 57.100 Euro netto jedoch deutlich über dem kalkulierten Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro. Aufgrund dieser deutlichen Überschreitung hat der Magistrat die Ausschreibung aufgehoben. Nun soll es eine neue Ausschreibung geben, zum Einfangen und Töten von 200 Tauben. Das entspricht dem Bürgerentscheid vom 9. Juni 2024, der einen vorangegangenen Stadtverordnetenbeschluss mehrheitlich bestätigt hat. Über 53 Prozent der abgegebenen Stimmen sprachen sich dabei für die Beibehaltung des Beschlusses aus.



Grundlage für den angenommenen Auftragswert war ein Mitte 2024 vorgelegtes Angebot zur Lieferung von zwei Taubenfangschlägen (Kauf) sowie dem damit einhergehenden Betreuungsaufwand pro Einsatz. Dabei wurde ein Tagessatz angegeben. Dieser Tagessatz wurde nun über den Zeitraum der höchstmöglichen Einsatzzeit zum Fangen der Stadttauben (drei Monate) hochgerechnet.

Mit ihrem Beschluss zum Einfangen und anschließenden Töten einer begrenzten Anzahl der Stadttauben zur Reduzierung des Bestands hatte die Stadtverordnetenversammlung große Aufmerksamkeit hervorgerufen. Zudem gingen in der Verwaltung und bei zahlreichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern Protestschreiben und Anrufe ein, die teilweise auch mit Beleidigungen und Bedrohungen verbunden waren. Der Protest erreichte seinen Höhepunkt nach der Stadtverordnetenversammlung im November 2023. Dabei wurden die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger massiv beschimpft, bedroht und beleidigt.

In ihrer Entscheidung stützt sich die Stadtverordnetenversammlung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011, das die Tötung von Tauben unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine Tötung ist erlaubt, wenn Tauben als Schädlinge einzustufen sind. Im Nachgang des Urteils hat der Landkreis Limburg-Weilburg zwei Schädlingsbekämpfern auch die Genehmigung erteilt, Tauben einzufangen und zu töten.

In Limburg geht es dabei darum, dass die Population an einigen Orten in der Innenstadt erheblich zu hoch ist. Nach der Coronaphase und dem damit verbundenen Anstieg der Population gab es zahlreiche Klagen, unter anderem von Hauseigentümern, Marktbeschickern, Gastronomiebetrieben und aus dem Handel. (Quelle Stadt Limburg)