Verstoß gegen das Neutralitätsgebot:
Alexander Schweitzer hat sich rund um die jüngste Migrationsdebatte im Deutschen Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, über die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion, die auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl geführt wurde, parteiisch eingemischt. Die CDU-Landtagsfraktion sieht darin einen massiven Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat daher heute Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht.
„Staatliche Organe haben sich unparteiisch und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten – so sieht es das Neutralitätsgebot vor. Mit seinen offiziell als Ministerpräsident getätigten Aussagen verstößt der Ministerpräsident gegen diese Neutralitätspflicht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, heute in Mainz.
„Als CDU-Landtagsfraktion halten wir die öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten für verfassungswidrig, weil sie unmittelbar im Vorfeld der Bundestagswahl in parteiergreifender Weise in den Wahlkampf eingreifen“, ergänzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Marcus Klein.
Im Einzelnen sollen die Verfahren
die Verfassungswidrigkeit der Veröffentlichungen feststellen.
die einstweilige Löschung der streitbaren Veröffentlichungen veranlassen (Eilantrag).
Im sog. Organstreitverfahren hat die CDU-Landtagsfraktion einen Anspruch auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Äußerungen wegen Verletzung des Demokratieprinzips aus Art. 74 Abs. 1 VerfRP. (Quelle CDU Landtagsfraktion RLP)