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„Der Abbau unnötiger Bürokratie ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Von der Idee bis zur Genehmigung dauert es oft zu lange. Das bremst die Wirtschaft, das nervt die Menschen. Da, wo wir als Landesregierung für Verwaltungsvorschiften zuständig sind, wollen wir diese vereinfachen. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, kommunale Ebene und Landesbehörden entlastet werden. Personalressourcen sollen effizienter eingesetzt und drängende Aufgaben wie die Digitalisierung und der Klimaschutz schneller vorangebracht werden. Dort, wo wir den Menschen den Zugang zur Verwaltungsleistungen erleichtern können, tun wir das: Wohnsitzanmeldung oder KfZ-Zulassung sollen digital möglich sein. Unser Bürokratieabbau-Projekt bezieht sich auf viele Lebensbereiche. Es ist der Anfang, wir werden beharrlich daran weiterarbeiten und wollen im zweiten Schritt auch mit den Kommunen zusammen das Verwaltungsdickicht lichten, damit wir die großen Zukunftsaufgaben effizient angehen können“, erklärten Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Integrationsministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Alle Ressorts und auch die nachgeordneten Behörden hatten im Vorfeld zahlreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau identifiziert. Der Ministerrat hat sich anschließend in einer Klausur in Edenkoben intensiv mit den Vorschlägen befasst.

57 Bürokratie-Abbau-Maßnahmen sollen zunächst zeitnah umgesetzt werden. Sie sind kurzfristig realisierbar und können große Erleichterung schaffen. Das Maßnahmenpaket umfasst Vereinfachungen in Verwaltungs- und Genehmigungs­verfahren, den Ausbau der Möglichkeit, Online-Anträge zu stellen, sowie die Überprüfung bestehender Normen und Vorschriften. Bis Mitte 2025 sollen die Entlastungen greifen.

„Wir wollen Bauen schneller machen. Dafür werden wir in der Landesbauordnung weitere Vereinfachungen im Bauordnungsrecht vornehmen. Vorgesehen sind reduzierte Vorgaben für Abstandsflächen, brandschutzrechtliche Anforderungen und die Herstellung notwendiger Stellplätze. Zudem werden Verfahren vereinfacht und der Spielraum für Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen wird erweitert. Das wird insbesondere den Ausbau im Bestand und modulares Bauen erleichtern. Einzelne Genehmigungsverfahren werden damit beschleunigt“, unterstrich Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Auch Hochschulen sollen entlastet werden, um Großbaumaßnahmen schneller umsetzen zu können. Dafür werden formale Vorgaben sowohl bei der Erstellung als auch bei der Prüfung der Bauunterlagen reduziert.

„Wir wollen Förderprozesse leichter und schneller machen. Dafür werden die Schwellenwerte von derzeit 1 Million Euro für Drittförderungen auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Bei der Kommunalförderung steigt der Schwellenwert sogar von 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro. Das bedeutet konkret: Die Landeshaushaltsordnung (LHO) wird so verschlankt, dass für kleinere Vorhaben mit Landesförderung umfangreiche Prüfverfahren wegfallen. Das reduziert erheblich den Aufwand für Antragstellende und Bewilligungsbehörden gleichermaßen“, so Schweitzer weiter.

Katharina Binz, Ministerin für Frauen, Familie, Kultur und Integration: „Vereinfachen wir Verfahren in der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung, haben die Behörden mehr Zeit, um sich um die Menschen zu kümmern. Bei der Einführung der elektronischen Akte unterstützt das Integrationsministerium die kommunalen Ausländerbehörden mit 2,5 Millionen Euro. Damit soll ein sicherer und schneller Austausch von Daten zwischen den kommunalen Ausländerbehörden und anderen Behörden gewährleistet werden. Auch bei der digitalen Beantragung des Elterngelds kommen wir voran und entlasten junge Eltern in den aufregendsten Stunden ihres Lebens. Die Testphasen in den Kreisen Mainz-Bingen und Mayen-Koblenz waren erfolgreich und das Elterngeld kann dort volldigital beantragt werden. In den kommenden Monaten wird das Angebot in der Fläche ausgerollt und Familien in zahlreichen weiteren Städten und Landkreisen werden das Elterngeld dann ebenfalls digital beantragen können.“

„Mit der Entbürokratisierung wollen wir auch Möglichkeiten nutzen, um unsere Ziele als Land schneller zu erreichen. Deshalb haben wir im Bereich der Erneuerbaren Energien die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu den SGD hochgezogen. Dort gibt es nun einheitliche Ansprechpartner und Verfahren", so Ministerin Binz weiter.

Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: „Bürokratieabbau ist ein Dauerthema - und dringend notwendig. Die Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren sind erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes zu sichern. Dazu vereinfachen wir die Planfeststellungsverfahren für Straßenbauprojekte, insbesondere für Brückensanierungen, nach Bundesrecht. Wir schaffen eine zentrale Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte, um die Antrags­verfahren zu beschleunigen. Im Vergabewesen heben wir die Schwellenwerte deutlich an und ermöglichen so vereinfachte Verfahren. Zudem können öffentliche Aufträge künftig leichter an Generalunternehmer vergeben werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Der regionale Mittelstand muss dabei vom Generalunternehmer berücksichtigt werden und darf bei Unteraufträgen nicht schlechter gestellt werden.“

Die Maßnahmen zum Bürokratieabbau sollen wie ein „Behörden-Beschleuniger“ wirken: Weniger Bauvorgaben, leichtere Vergabeverfahren, Generalunternehmer­schaft und schnellere Genehmigungsverfahren auf der einen Seite und auf der anderen Seite mehr Digitalanträge und weniger Zettelwirtschaft“, sind sich Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Integrationsministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt einig.

Anlage

Maßnahmenübersicht

Förderanträge leichter machen durch Mustervorlagen

Auch der Zugang zu Fördermitteln soll erleichtert werden. Ein weiteres zentrales Reformvorhaben ist die Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse im Förderwesen. Dies soll insbesondere durch eine verstärkte Standardisierung erreicht werden, die als notwendiger Zwischenschritt zur angestrebten vollständigen Digitalisierung und Automatisierung dient. Mit der Schaffung einheitlicher Verfahren und Muster werden die Antragsprozesse erleichtert und die Bearbeitungszeiten weiter reduziert.

Berichtspflichten und Statistiken reduzieren

Im Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz wurden bisherige Berichtspflichten abgeschafft. Weitere Erleichterungen werden durch die Zusammenführung von Berichtspflichten sowie durch die Umstellung auf anlassbezogene Berichtspflichten im Bereich der Nachwuchskräftegewinnung, zum Rahmenkonzept Personalentwicklung und zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement erzielt.

Mehr Spielraum für Vergabe im Unterschwellenbereich – Erweiterung der GU-Vergabe mit Schutz des Mittelstands

Die Wertgrenzen für Verhandlungs- und freihändige Vergaben werden von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Bauaufträge können nun bis zu 250.000 Euro (1 Million Euro im Wohnungsbau) ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Direktaufträge dürfen bis zu 10.000 Euro vergeben werden.

Um große öffentliche Bauprojekte wie Schulen oder Kitas effizienter abzuwickeln, wird die Möglichkeit der Generalunternehmer-Vergabe erweitert, wenn sachliche Gründe vorliegen. Dies entlastet Kommunen, die nicht über ausreichend qualifiziertes Personal zur Koordination verfügen. Generalunternehmer müssen dabei mittelständische Unternehmen weiterhin in angemessenem Maße berücksichtigen und dürfen diese nicht schlechter stellen, als es der ursprüngliche Auftrag vorsieht.

Abschaffung von Statistiken im Bereich Umweltstatistik- und Agrarstatistik: Hier werden Abstimmungsprozesse mit anderen Bundesländern und dem Bund initiiert, um die entsprechenden Bundesgesetze zu ändern. Dadurch kann der Verwaltungs­aufwand erheblich reduziert werden.

Änderung im Landesentwicklungsprogramm IV: Durch die Erhöhung der Schwelle für großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen zeit- und personalintensive Ziel-abweichungsverfahren bei den zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen reduziert werden.

Digital-Check für neue Gesetzesentwürfe

Mehr Digitalisierung soll den Bürokratieabbau beschleunigen. Verwaltungsprozesse sollen so optimiert werden. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst wertvolle Zeit und Ressourcen einsparen können. Mit einem neuen Digitalcheck soll sichergestellt werden, dass neue Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung von Anfang an digitale Möglichkeiten berücksichtigen, damit künftig weniger Papieranträge und weniger persönliches Erscheinen auf dem Amt nötig ist.

Mehr Onlinezugang bei Verwaltungsleistungen

Ziel ist es, dass künftig immer mehr Verwaltungsleistungen in Rheinland-Pfalz auch digital genutzt werden können. Als erste Kommune in Rheinland-Pfalz wurde in Trier der digitale Bauantrag freigeschaltet.

· Einen neuen Wohnsitz können Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. August in 19 rheinland-pfälzischen Gemeinden bequem von zu Hause aus anmelden.

· Das Auswahlverfahren für durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Arbeitsmarktprojekte wurde bereits deutlich verschlankt.

· 1.600 Bescheide im Rahmen des ESF+-geförderten QualiSchecks werden künftig digital an die Zuwendungsempfänger übermittelt. Dies spart tausende Seiten Papier und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

· Auch das gesamte Antragsverfahren für Bildungsfreistellung – vom Antrag bis zum Bescheid - soll digitalisiert werden. Für Beschäftigte wird es so künftig noch einfacher, eine passende Weiterbildung zu finden und zu beginnen.

Datenaustausch zwischen den Verwaltungen vereinfachen

Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen soll durch die Weiterentwicklung der elektronischen Akte und den Einsatz von Cloud-Lösungen weiter verbessert werden. Die ministeriumsübergreifende Zusammenarbeit soll schneller werden, um Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zügiger zu bearbeiten.

Schule, Eltern, Schülerinnen und Schüler von Bürokratie entlasten

Im Bereich Bildung werden Vereinfachungen geschaffen durch mehr „digitale Schule“. Hier werden alle entlastet: Schulträger, Schulleitungen, Schulsekretariate, Lehrerinnen und Lehrer bis hin zu den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Einmal einloggen im Bildungsportal und alle Anwendungen erreichen, wie das Schulverwaltungsprogramm, den Schulcampus, den Messenger Schulchat, das Digitale Bücherregal und das Videokonferenzsystem für Schulen.

· Schulbuchausleihe über das Digitale Bücherregal RLP: Jeder Schülerin und jedem Schüler werden automatisiert die in den Klassen eingeführten Bücher und Hefte auf einen Blick in einem virtuellen Bücherregal bereitgestellt. Die analoge Ausleihe kann hierdurch perspektivisch entfallen.

· Messengerdienst Schulchat RLP, mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern einfach, schnell und datenschutzkonform mit Lehrkräften kommunizieren können.

· Schulanmeldung online: Dafür werden Daten aus dem Melderegister übernommen, auch bei Schulwechseln können die Stammdaten direkt weitergegeben werden. Das entlastet besonders die Schulsekretariate.

· Digitaler Lehrkräftearbeitsplatz – dazu zählen eine datenschutzkonforme Datei­ablage, Möglichkeiten zum kollaborativen Arbeiten, Terminverwaltungs­werkzeuge,

· ein dienstliches E-Mail-System - alles perspektivisch in das Bildungsportal integriert.

· Ein zentrales Stammdaten-Management-System, das die notwendigen Daten automatisiert in alle Anwendungen im und rund um das Bildungsportal einspielt. Diese müssen also nur noch an einer Stelle eingegeben werden und können dann überall mitgenutzt werden.

· Ein zentrales Support- und Ticketsystem für alle wesentlichen Anwendungen im Schulbereich.

Vereinfachungen im Verkehrssektor – Planfeststellungsverfahren erleichtern

Durch die Übernahme von Regelungen aus dem Bundesfernstraßengesetz in das Landesstraßengesetz sollen Planungsprozesse beschleunigt werden:

· Insbesondere bei der Brückensanierung wird auf langwierige Plan­feststellungsverfahren verzichtet, was den Baufortschritt deutlich beschleunigt.

· Zudem wird die Digitalisierung von Anhörungsverfahren und Veröffentlichungen vorangetrieben, um Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Diese Maßnahmen ermöglichen eine schnellere Umsetzung von Bauprojekten und stärken die logistischen Abläufe der regionalen Wirtschaft.

Schnellere Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte – Errichtung einer zentralen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde

Die langen Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte stellen aktuell eine Belastung für die Wirtschaft dar. Um Abhilfe zu schaffen, soll eine zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde eingerichtet werden, die die Verfahren vereinheitlicht und beschleunigt. Dadurch werden Transportgenehmigungen schneller erteilt, was insbesondere der Logistikbranche zugutekommt. Die zentrale Behörde sorgt für klarere Abläufe und entlastet Unternehmen, die auf flexible und zeitnahe Transportmöglichkeiten angewiesen sind.

Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Weinbau

Im landwirtschaftlichen Bereich und im Weinbau werden gezielte Maßnahmen ergriffen, um bürokratische Hürden abzubauen und den Betrieben mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu verschaffen.

· Ab 2025 treten vereinfachte Regelungen für Konditionalität und Ökoregelungen in Kraft, die es Landwirten ermöglichen, flexibler auf ihre betrieblichen Bedürfnisse einzugehen.

· Starre Vorgaben wie feste Datumspflichten oder bestimmte Flächen- und Abstandsregelungen werden, wo möglich, aufgehoben oder angepasst.

Rheinland-Pfalz ist zudem Vorreiter bei der Digitalisierung in der Landwirtschaft: Der digitale Weinbegleitschein und das elektronische Förderantragsverfahren erleichtern den Betrieben den Zugang zu Fördermitteln und vereinfachen die Verwaltung erheblich. Diese Maßnahmen reduzieren den bürokratischen Aufwand für Landwirte und Winzer und ermöglichen es ihnen, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.

Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Künftig gibt es die SGDn als zentrale Anlaufstelle für Genehmigungsverfahren von Windenergie-Anlagen. Durch die einheitliche und konzentrierte Bearbeitung der Anträge werden die Verfahren deutlich zugunsten der antragstellenden Unternehmen in RLP entschlackt.

· Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden wird eruiert, inwieweit gemeinsam immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit effizienter gestaltet werden können und an welchen Stellen eine Konzentrierung der Verfahren analog der Windenergie sinnvoll ist.

Kommunale Wärmeplanung

Im Rahmen der Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur verpflichtenden Wärmeplanung durch die Kommunen nutzt das Land die Möglichkeiten, um die Kommunen bei der Wärmeplanung zu unterstützen. So kann beispielsweise die Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam durchgeführt werden, was vor allem kleinere Gemeinden entlastet.

Medizinprodukterecht bündeln

Im Gesundheitsbereich soll die bisherige rheinland-pfälzische Zuständigkeitsregelung für das Medizinprodukterecht vor dem Hintergrund neuer EU‑Medizin­produkteverordnungen und neuer Bundesnormen angepasst werden: Die Zuständigkeiten im Medizinprodukterecht verteilen sich aktuell auf mehrere Behörden und sollen künftig an einer Stelle gebündelt werden.

Wiederkehrende Verwaltungsvorgänge bei Hochschulen abschaffen

Projekte und Vorhaben, die dauerhaft aus zentralen Fördertöpfen des Landes zugesagt wurden, werden künftig direkt und ohne erneute Beantragung in die Haushalte der Universitäten und Hochschulen integriert.

Digitalisierungsprojekte im Bereich der Fluchtaufnahme und Integration

Im Bereich der Fluchtaufnahme soll durch eine Verbesserung der elektronischen Administration eine effizientere Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge erreicht werden. Geplant sind die Einführung einer neuen Asylverwaltungssoftware in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes sowie die Einführung der elektronischen Akte in den kommunalen Ausländerbehörden.

· Beschaffung einer neuen Asylverwaltungssoftware für effizientere Verwaltungsabläufe.

· Finanzielle Unterstützung in Höhe von 2,5 Millionen Euro für die Einführung der elektronischen Akte in den kommunalen Ausländerbehörden, für einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden.

Maßnahmen im Bereich Handwerk, Gastronomie

Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen. Mit dem neuen digitalen Aufstiegsbonus I wird die Förderung zur Meisterausbildung nun noch einfacher und unbürokratischer zugänglich.

Der Praxis-Check „Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe“ untersucht gemeinsam mit der Branche, die Verfahrensketten von der Investitionsentscheidung bis zur Unternehmensübernahme. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft soll anschließend evaluiert werden, welche Reglungen künftig wegfallen können.

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Ohne großen bürokratischen Aufwand konnten die Kommunen aus einem Katalog förderfähiger Maßnahmen auswählen, welche Projekte bei ihnen vor Ort gut umzusetzen sind. Insgesamt wurden über 1.200 Einzelmaßnahmen beantragt. Das gesamte Verfahren von der Antragstellung, Bewilligung, der Mittelabrufe und der Verwendungsnachweisprüfung läuft über eine Onlineplattform und damit für alle Beteiligten schnell und einfach.

Digitalisierung in der Justiz

Mit der Digitalisierungsoffensive in der Justiz sorgt die Landesregierung auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für einen erheblichen Bürokratieabbau und moderne, flexible und effiziente Arbeitsformen.

· Bereits jetzt werden sämtliche Verfahren in Zivilsachen sowie an den Verwaltungsgerichten und dem Finanzgericht rein digital bearbeitet. Auf umfangreiche Papierakten wird damit verzichtet.

Auch in Strafverfahren kommt die Elektronische Akte zum Einsatz. Sie ermöglicht einen schnellen, sicheren und ortsunabhängigen Informationsaustausch zwischen Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften und bringt damit einen entscheidenden Vorteil (Quelle Staatskanzlei Mainz)