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Das Landeskrankenhaus kooperiert ab dem neuen Schuljahr mit den Schulen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), in denen Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik ausgebildet werden. Durch die Kombination von schulischer und praktischer Ausbildung können die Ausbildungsvergütung neuer Nachwuchskräfte und die Kosten der Ausbildung über die Krankenhausfinanzierung refinanziert werden. Dies ist notwendig geworden, da mit der Änderung im MTA-Reformgesetz, die auch die Bezeichnung der „Medizinischen Technischen Assistenz“ (MTA) abschafft, neuen Auszubildenden in den zwei staatlichen Gesundheitsfachschulen des LUA in Koblenz und Trier ab diesem Jahr eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist.

„Die Ausbildungszeit für neue Nachwuchskräfte in den Gesundheitsfachberufen wird gerechter und attraktiver. Wir brauchen kompetente, hoch spezialisierte und engagierte Fachkräfte, die gerade im medizinischen Bereich bereit sind, alles für die Menschen zu tun. Ich bin daher dem Landeskrankenhaus und dem Landesuntersuchungsamt sehr dankbar, dass sie mit ihrer Kooperationsvereinbarung dafür gesorgt haben, dass die neue Regelung mit Start des neuen Ausbildungsjahres direkt Wirkung entfalten kann“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Der stellvertretende LKH-Geschäftsführer Dr. Thorsten Junkermann sagt: „Das Landeskrankenhaus beteiligt sich an der Umsetzung des MT-Berufe-Gesetzes auf Landesebene sehr gerne. Wir halten es für ein wichtiges Signal, dass die Menschen, die sich für die Ausbildung zur medizinischen Technologin beziehungsweise zum medizinischen Technologen entschieden haben, künftig kein Schulgeld mehr bezahlen müssen, sondern eine Ausbildungsvergütung erhalten.“

Im Zuge der Reform ändert sich auch die Berufsbezeichnung: Aus Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (MTA) werden Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL). LUA-Präsident Dr. Stefan Bent begrüßt das: „MTA waren schon immer mehr als nur ‚Assistenten‘. Sie arbeiten eigenverantwortlich und beherrschen moderne Diagnoseverfahren. Die Corona-Pandemie hat das eindrucksvoll gezeigt. Es waren vor allem MTA, die täglich tausende von Proben molekularbiologisch auf den Erreger untersucht haben. Ich hoffe, dass der Beruf durch die Reform und die Ausbildungsvergütung noch attraktiver für junge Menschen wird.“

Die neue Kooperation von Krankenhaus und Schule auf der Basis des neuen Gesetzes ermöglicht für Interessenten im nördlichen Rheinland-Pfalz eine zeitgemäße, sektorübergreifende Regelung der Ausbildung inklusive einer attraktiven und angemessenen Ausbildungsvergütung über den gesamten Ausbildungszeitraum. Es steigert die Attraktivität und Homogenität der Ausbildung. Die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung wie des Berufes ist auch dringend notwendig, um dem künftigen Fachkräftemangel - insbesondere in medizinischen Laboren - zu begegnen.

Hintergrund MTA-Ausbildung

In den beiden MTA-Gesundheitsfachschulen des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz und Trier findet seit über 50 Jahren eine fundierte Ausbildung zur MTA statt. Auf der Grundlage des neuen MTA-Gesetzes ist aktuell eine umfassende Kooperation zwischen dem Landeskrankenhaus und dem Landesuntersuchungsamt vereinbart worden, so dass diese Ausbildungstradition im nördlichen Rheinland-Pfalz erfolgreich fortgeführt werden kann.

Das neue Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Die Ausbildung "Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTA)" wurde reformiert, um die Ausbildung mit größerem Praxisbezug an den medizinisch-technischen Fortschritt anzupassen. Im Zuge dieser Reform ändert sich auch die MTA-Berufsbezeichnung in "Medizinischer Technologe bzw. Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik". Das Gesetz ermöglicht u.a. die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Verlaufe der 3-jährigen Ausbildung und eine Refinanzierung der Ausbildung durch die Krankenkassen. Auch wird das Schulgeld abgeschafft, das bislang an privaten Schulen, nicht jedoch an denen des LUA, erhoben wurde.

Der MTA-Beruf ist ein verantwortungsvoller Beruf, der zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt. Mit dem fortschreitenden Einsatz modernster Technik in den medizinischen Laboren wurde es notwendig, die Ausbildung zur MTA umfassend zu reformieren. MTA sind nach den Krankenpflegeberufen die meistgesuchten nichtärztlichen Fachberufe im Gesundheitswesen. Die Aussichten auf einen Job nach der anspruchsvollen Ausbildung sind daher sehr gut: MTAs sind in vielen Sektoren des Gesundheitswesens gefragt. Sie sind als qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise in Krankenhauslaboren, in Arztpraxen, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in Forschungslaboren an Universitäten oder in der pharmazeutischen Industrie tätig. Um für die MTA-Ausbildung zugelassen zu werden, brauchen interessierte Bewerberinnen und Bewerber Abitur oder Mittlere Reife beziehungsweise einen gleichwertigen Schulabschluss. Die beiden MTA-Gesundheitsfachschulen des LUA in Trier und Koblenz wechseln sich mit der MTA-Ausbildung ab: Trier nimmt in den Jahren mit gerader Jahreszahl neue Schülerinnen und Schüler auf, Koblenz in den Jahren mit ungerader Jahreszahl. Der Bewerbungsschluss ist immer Ende des Monats Februar des jeweiligen Jahres. Der nächste MTA-Ausbildungskurs startet im September 2023 in der Schule in Koblenz.

Im Rahmen einer Bund-Länder-AG wurde seit Ende 2018 ein Gesamtkonzept für die Gesundheitsfachberufe erarbeitet. Ziel war, die Ausbildung in allen Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei zu stellen und dass eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Dies soll in erster Linie über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und damit durch die Krankenkassen finanziert werden.

Seit 2023 ist in der Umsetzung des Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe die Schulgeldfreiheit in den Berufsgesetzen vom Bund verankert. Das Gesetz ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Darin ist geregelt, dass der Träger der praktischen Ausbildung eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zu zahlen hat und kein Schulgeld mehr erhoben werden darf.

Gesundheitsfachberufe umfassen die Diätassistentin und den Diätassistenten, die Ergotherapeutin und den Ergotherapeuten, die Logopädin und den Logopäden, die Masseurin und die medizinische Bademeisterin und den Masseur und den medizinischen Bademeister, die Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und den Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik, die Medizinische Technologin für Radiologie und den Medizinischen Technologen für Radiologie, die Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und den Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik, die Orthoptistin und den Orthoptisten, die Physiotherapeutin und den Physiotherapeuten sowie die Podologin und den Podologen. (Quelle Staatskanzlei Mainz)