Lukas Schattner ist Stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn. Bereits im Oktober 2016 wurde er von den Feuerwehrleuten aus Eitelborn in dieses Amt gewählt und führt es seither kommissarisch. Allerdings musste er noch einige feuerwehrtechnische Lehrgänge absolvieren, bevor er endgültig zum Stellvertretenden Wehrführer ernannt werden konnte. Im Rahmen der Ernennung beförderte ihn Andree Stein, Erster Beigeordneter und Dezernent für Brandschutz bei der Verbandsgemeinde Montabaur, in den Rang des Brandmeisters und bestellte ihn gleichzeitig zum Gruppenführer.
Foto: Verbandsgemeinde Montabaur
Betzdorf (ots) - Die Polizei Betzdorf hat zwei Fahrräder sichergestellt, welche entwendet oder unterschlagen wurden. Ein Fahrrad will der Tatverdächtige in der Sieg in Betzdorf - Bruche, in der Nähe des Hundeplatzes, gefunden haben. Es handelt sich um Mountain-Bike der Marke Centurion, Typ Backfire 40. Die Reifengröße ist 26 Zoll und die Rahmenfarbe ist Bronze - Weiß. Das andere Fahrrad soll am Sonntag, den 11.02.2018 im Bereich des Betzdorfer Bahnhofes entwendet worden sein. Es handelt sich um ein Mountain-Bike der Marke Coney Island, Größe 26 Zoll, in der Farbe Silber. Wer kann Angaben zu der Herkunft der Fahrräder machen? Geschädigte mögen sich unter 02741/9260 an die Polizei in Betzdorf wenden. Lichtbilder von den Fahrrädern im Anhang.

Im vergangenen Jahr registrierte das Polizeipräsidium Koblenz 46.700 Verkehrsunfälle, etwa 1400 Unfälle mehr als im Vorjahr und damit den höchsten Stand der letzten fünf Jahre. Bei etwas über 4.800 Unfällen wurden insgesamt rund 6.300 Menschen verletzt. 68 Menschen verloren 2017 auf den Straßen im nördlichen Rheinland-Pfalz ihr Leben, 11 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Schwerverletzten stieg von rund 1.100 im Vorjahr auf etwa 1.140 Dagegen sank die Zahl der Leichtverletzten von rund 5.300 im Vorjahr auf etwa 5.000 in 2017.
Wissen (ots) - Am Sa., dem 17.02.2018, gegen 09:00 Uhr, bemerkte ein 60-jähriger Fahrzeughalter eines Pkw Citroèn Berlingo, Beschädigungen an seinem Fahrzeug, die von einem Unfallgeschehen in der Nacht herrührten. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass ein unbekannter Fahrzeugführer die ansteigende Böhmerstr. in Richtung Köttingerhöhe befuhr und den parkenden Citroèn streifte. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 4000,-EUR. Fahrzeugteile und Lack-bzw. Spachtelreste vom Fahrzeug des Unfallverursachers wurden an der Unfallstelle aufgefunden. Anhand der aufgefundenen Teile war über eine Recherche eine Zuordnung zu einem BMW-Touring älteren Baujahrs möglich. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte der verursachende Pkw im angrenzenden Wohngebiet ausfindig gemacht werden. Der 45-jährige Fahrzeughalter des verursachenden BMW konnte noch nicht angetroffen und zum Unfallgeschehen befragt werden.
Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harald Orthey ist seit dem 8. September 2026 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages.
Er übernimmt die Aufgabe von seinem rheinland-pfälzischen Fraktionskollegen Johannes Steiniger, der als Parlamentarischer Staatssekretär in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewechselt ist.
Ab dem 5. Oktober 2026 werden im Verlauf der B 413 bei Dierdorf auf einer Länge von insgesamt ca. 1,7 km schadhafte Fahrbahnbereiche instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung und dienen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Für die Arbeiten ist aus bautechnischen Gründen sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit eine Vollsperrung erforderlich. Dabei wird der Kreisverkehr am Knotenpunkt lediglich im Bereich der Zufahrt zur B 413 gesperrt. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.