Der Kinderzuschlag ist für Familien mit geringem Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Er wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden. Derzeit beträgt er maximal 170 Euro im Monat je Kind. Zusätzlich erhalten Empfänger von Kinderzuschlag Leistungen zur Bildung und Teilhabe – zum Beispiel Zuschüsse zu Schul- und Kitaausflügen, Schulbedarf, Lernförderungen oder zur Teilnahme von Kindern am sozialen und kulturellen Leben.
Eine interaktive Berechnungshilfe, der „KIZ-Lotse“, unterstützt Eltern bei der Feststellung, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Begleitet durch Beratungsvideos wird die persönliche Situation der Antragsteller abgefragt, bevor schnell und nach wenigen Eingaben ein Ergebnis angezeigt wird. Für jeden Fall werden anschließend weiterführende Hilfen angeboten oder auf ein notwendiges Beratungsangebot, zum Beispiel durch die regionalen Jobcenter, hingewiesen. Interessenten können sich somit unabhängig von räumlicher Entfernung schnell und einfach von zu Hause aus über den Kinderzuschlag informieren und einen individuellen Anspruch prüfen. Online ist der „KIZ-Lotse“ zu finden unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag
Bislang wird der Kinderzuschlag nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Noch gibt es viele potenzielle Anspruchsberechtigte, die diese Leistung nicht kennen oder mangels Informationen bzw. Beratung nicht beantragt haben. Daher weist die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland verstärkt auf diese Leistung hin.