Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen beim Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe, Glas/Keramik GmbH (FGK) in Höhr-Grenzhausen sind zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung gefasst worden. Diese Beschlüsse sehen vor, dass das Land und der Westerwaldkreis (vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses) den im Wirtschaftsplan für 2017 berechneten voraussichtlichen Verlust in Höhe von 79.850 € bereits im laufenden Jahr 2017 ausgleichen. Bisher erfolgte der Verlustausgleich erst im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses. Durch einen vorläufigen Verlustausgleich werden die Liquidität und damit die Handlungsfähigkeit des FGK merklich gesteigert.
Der Ausgleich des Verlustes beim FGK wird regelmäßig durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis (WFG) vollzogen. Damit die WFG keine allzu starke finanzielle Belastung durch die Übernahme der FGK-Verluste erfährt, gewährt der Westerwaldkreis der WFG jährlich einen Sonderzuschuss in Höhe von 50.000 € zur teilweisen Abdeckung der FGK-Verluste. Den über 50.000 € liegenden Verlustanteil für das FGK trägt die WFG dann aus eigenen Mitteln.
Um bei einem vorzeitigen Verlustausgleich für das Jahr 2017 die WFG nicht doppelt zu belasten, wird vorgeschlagen, der WFG für das Geschäftsjahr neben den bereits gewährten 50.000 € (zur Abdeckung des FGK-Verlustes 2016) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50.000 € zur Verfügung zu stellen. Die dann verbleibende Summe von 29.850 € zur vollständigen Abdeckung des vorläufigen FGK-Verlustes trägt die WFG dann wieder aus eigenen Mitteln.