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Hillscheid (ots) - Am Samstag, den 30.03.2019, gegen 17:50 Uhr, befuhr ein 50-jähriger Motorradfahrer mit seiner 41-jährigen Sozia (beide aus der VG Ransbach-Baumbach) die Landesstraße 309 aus Richtung Vallendar kommend in Fahrtrichtung Hillscheid. Kurz vor der rechtsseitigen Einmündung zur K 115 (Rtg. Simmern/Ww.) überholte er zwei in gleiche Fahrtrichtung fahrende Motorräder. Beim Einscheren auf die eigene Fahrspur kam der Motorradfahrer nach rechts von der Fahrbahn ab, durchfuhr den unbefestigten Seitenstreifen und kam mit dem Motorrad zu Fall. Der Fahrer und die Sozia blieben anschließend schwer-verletzt neben der Fahrbahn liegen. Nach Erstversorgung wurde der Fahrer mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, während die Sozia mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus überstellt wurde. Es besteht keine Lebensgefahr. Das Motorrad wurde beschädigt und durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Die L 309 war hierdurch eine Stunde vollgesperrt.

Am 1. April startet das vierte nationale Auswahlverfahren zum Immateriellen Kulturerbe. 2018 wurden aus Rheinland-Pfalz mit dem Welttanzprogramm und der Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwei wertvolle Kulturformen nominiert. Auch in diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, lebendige Traditionen für die Aufnahme vorzuschlagen. Bis Ende Oktober besteht die Gelegenheit, sich beim rheinland-pfälzischen Kulturministerium um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis zu bewerben.

Kulturminister Konrad Wolf wirbt um zahlreiche Bewerbungen: „Unser Land ist reich an wertvollen Traditionen. Mit der Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe erreichen wir nicht nur eine nationale Würdigung, sondern tragen auch wesentlich dazu bei, die Tradition für die Zukunft zu bewahren. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn sich viele herausragende Initiativen um eine Aufnahme in die renommierte Kulturerbe-Liste bewerben würden.“

Ort Koblenz Landgericht FrontIn der kommenden Woche werden am Landgericht Koblenz Verhandlungen fortgesetzt. So geht am 2. April der Prozess gegen einen Mann wegen schweren Raubes in Diez weiter. Außerdem wird am 10. April ein Prozess wegen sexuellen Missbrauch fortgesetzt. Die Tatorte lagen hier in Urbar, Koblenz und Vallendar. Schließlich verhandelt das Gericht am 15. April in einem Fall wegen eines Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen einen Mann aus Langenhahn weiter.

Symbol KATWARN HandyAm Montag, 1. April 2019, ist es wieder soweit: Gegen 11 Uhr schlagen Smartphones und Handys Alarm. Die Voraussetzung: Die Nutzer haben sich bei dem Katastrophenwarnsystem KATWARN angemeldet und können den neuerlichen Probealarm empfangen. Anmeldung und Nutzung des Systems sind kostenlos und freiwillig.
Seit September 2015 sendet der Westerwaldkreis im Katastrophen- oder Gefahrenfall offizielle Warnungen und Verhaltensinformationen kostenfrei und direkt auf das Mobiltelefon betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die dafür eingesetzte Smartphone-App heißt KATWARN. Das Besondere daran: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, das heißt nur an die Menschen, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es die Ortungsfunktion des Smartphones oder frei zu wählende Postleitzahlengebiete. So werden bei einer Warnung des Westerwaldkreises all die KATWARN-Nutzer informiert, die sich gerade im Landkreis aufhalten; ebenso empfangen die Bürgerinnen und Bürger aber auch „ihre“ heimatbezogene Warnung, während sie sich gerade im Urlaubsort befinden. Neben dem App-basierten Warndienst sind auch Mitteilungen per SMS und E-Mail möglich.

Dreikirchen (ots) - Am Donnerstag, 28. März gegen 13.23 Uhr wurde der Brand eines Einfamilienhauses in der alten Kirchstraße in Dreikirchen gemeldet. Dort hatte es im Wohnzimmer gebrannt und das ganze Haus war über Stunden verqualmt und konnte nicht betreten werden. Ein 56-jähriger Mann erlitt dabei eine Rauchintoxikation und musste in ein Krankenhaus verbracht werden. Die Feuerwehren der VG Wallmerod und die Drehleiter von Elz, das DRK und die PI Montabaur waren im Einsatz. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern noch an.

Die Mitarbeiter der insolventen ViaSalus-Gesellschaft in Dernbach können erst einmal aufatmen. Medienberichten zufolge gibt es zum 1. April keine betriebsbedingten Kündigen. Dies schließe allerdings keine Kündigungen aus, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden könnten. Damit herrscht unter den Mitarbeitern weiter eine große Verunsicherung. Wie ein Unternehmenssprecher mitteilte werden derzeit Gespräche mit möglichen Investoren für die einzelnen Standorte geführt. Entweder werden die Krankenhäuser verkauft oder mit Hilfe von Investoren saniert, so das Unternehmen.