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Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg plant, nach den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten und dem Impfzentrum im September 2021 mit Auffrischimpfungen gegen das Corona-Virus zu beginnen. Dies ist das Resultat eines virtuellen Gesprächs, zu dem Landrat Michael Köberle und der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer die Leitung des Impfzentrums, Dr. Gundi Heuschen und Thorsten Roth, die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kirsten Eckenberg, den Vorsitzenden des Hausärzteverbandes, Bezirk Limburg, Dr. Simon Fachinger, und Dr. Hans-Christoph Noack, Obmann der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, eingeladen hatten.

Gesundheit Spritze Impfpass

Diese Auffrischimpfungen sind für Menschen ab 80 Jahren sowie für diejenigen Personen geplant, die vor mindestens sechs Monaten ausschließlich mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca oder Johnson & Johnson) geimpft worden sind. Von der Gesundheitsministerkonferenz wurde am 9. August 2021 empfohlen, mit den Auffrischimpfungen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit zu starten, sofern der Abschluss der ersten Impfserien mindestens sechs Monate zurückliegt.
Im Landkreis Limburg-Weilburg betrifft dies insgesamt rund 6.400 Personen. Diese Auffrischimpfungen sollen sowohl im Impfzentrum in Limburg als auch in den Einrichtungen durch die Mobilen Teams des Impfzentrums sowie die niedergelassenen Ärzte in Absprache vorgenommen werden.

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Arbeitskreises Integration und Asyl hielt Pfarrer Andreas Lipsch am 21.08.2021 einen Vortrag zum Thema „Solidarität entgrenzen-#offen geht“ in der Stadthalle Hachenburg. Pfarrer Lipsch ist der interkulturelle Beauftragte der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der Leiter der Abteilung Flucht, interkulturelle Arbeit und Migration der Diakonie Hessen und der Bundesvorsitzende von Pro Asyl.

Er gratulierte dem Team des AK Integration und Asyl für seine bisherige Tätigkeit und erinnerte anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Arbeitskreises an das 70-jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Erfahrungen von Flucht und Vertreibung, vor allem verursacht durch den Nationalsozialismus, hat die Genfer Flüchtlingskon-vention den Flüchtlingsbegriff definiert und den Schutz vor Zurückweisung rechtlich verankert. Sie ist bis heute gültig, wird aber in der aktuellen Asylpolitik der europäischen Staaten immer wieder unterlaufen. Der für das Jahr 2021 geplante europäische „New Pact on Migration and Asylum“ führe diese Politik weiter. Dem müsse zum Schutz der Menschenrechte Einhalt geboten werden.

20210831 IntegrationAsyl