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Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet am Freitag, den 08. Oktober, von 13 bis 18 Uhr und am Samstag, den 09. Oktober, von 9 bis 18 Uhr kostenlos die Grippeschutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis an. Inmitten der Corona-Pandemie ist die Grippeimpfung wichtiger denn je, um insbesondere Doppel-Infektionen zu vermeiden. Inzwischen hat die STIKO auch ihre Impfempfehlung dahingehend geändert, dass kein Mindestabstand zwischen einer Corona- und einer Grippeschutzimpfung mehr eingehalten werden muss. Somit kann jederzeit vor oder nach der einen Impfung die andere erfolgen.

Die Impfung erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe. Sie können einen Termin online unter www.westerwaldkreis.de > Online-Terminvereinbarung buchen oder alternativ über unsere Hotline (02602 124-567). Dieses Jahr finden die Impfungen im Peter-Paul-Weinert-Saal statt. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes der Kreisverwaltung. Bitte beachten Sie die Beschilderung und halten immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu Anderen.

15 Milliarden Euro stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit

„Das Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz und die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zu den Förderrichtlinien schaffen eine finanzielle Unterstützung für die Betroffenen, um Wiederaufbau und Reparaturen zu stemmen, wie es sie in Rheinland-Pfalz nach einem Hochwasser noch nie gegeben hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, als sie zusammen mit Kabinettsmitgliedern die Förderrichtlinien in Mainz vorgestellt hat. „Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Von Montag an können die Betroffenen erste Förderanträge stellen. Die Wiederaufbauhilfen sollen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die das entsprechende Förderverfahren regelt.“

„65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann. Mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie haben Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Winzerinnen, Vereine und Kommunen eine Planungsgrundlage“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.