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Mainz (ots)

- Wer an Wochenenden, Feiertagen oder in Notsituationen einen
Handwerkernotdienst benötigt, läuft schnell Gefahr, abgezockt zu
werden.
- Vorsicht ist bei Suchergebnissen aus dem Internet und
0800-Telefonnummern geboten. Die Verbraucherzentrale und das
Landeskriminalamt geben Tipps zum Vorbeugen.
Ein Rohrbruch in der Wohnung, ein von innen steckender Schlüssel in der zugefallenen Tür oder ein Wespennest auf dem Balkon - und das meistens auch noch am späten Abend oder am Wochenende: Dann muss schnell Hilfe her. Doch bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht geboten, denn unseriöse Anbieter schlagen beim Preis ordentlich drauf. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann und worauf bei der Auswahl des Handwerkers zu achten ist.

Sicherheit Techniker Bauhelm Klingel Haustur

Ministerpräsidentin Dreyer / Gesundheitsminister Hoch / Bildungsministerin Hubig: Ministerrat beschließt „2G+“-System und neue Corona-Warnstufen – Neue Absonderungsverordnung für Schulen kommt

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.