Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Koblenz (ots)

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.

WW. Die Anstrengungen hin zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt mit mehr Chancen für Menschen mit einer Behinderung dürfen nach Ansicht des Netzwerkes „Senioren- und Behindertenrat Südlicher Westerwald“ (SBR-SÜW) nicht nachlassen – sie müssen eher nachhaltig verstärkt werden. Insbesondere wird auch in dieser Krisenzeit für die heimische Wirtschaft darauf gehofft, dass mehr Arbeitgeber künftig ihre Verpflichtung besser erfüllen und sie (mehr) Arbeitssuchende mit einem Handicap beschäftigen. Um diesbezüglich bestehende Barrieren zu überwinden, wurde auch im Westerwaldkreis die Aufgabe einer "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber“ (EAA) eingeführt, die gerne unterstützend tätig wird. Auch die Gründung von weiteren Inklusionsfirmen ist möglich und wird vom Land unterstützt.