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„Impfung ist die effektivste Schutzmaßnahme gegen Grippe“
Das Gesundheitsamt bietet den Bürgerinnen und Bürgern des Westerwaldkreises weiterhin die Möglichkeit sich gegen Grippe und auch gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Die Grippewelle ist bereits in vollem Gange, derzeit wird eine hohe Anzahl an Grippefällen verzeichnet. Üblicherweise sind die meisten Fälle zu Beginn des Jahres zu erwarten, so dass eine Impfung noch durchaus sinnvoll ist.

Nach einer erfolgten Grippe-Impfung dauert es circa 10 bis 14 Tage um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten sich folgende Personengruppen gegen Grippe impfen lassen:

Im Unglücksfall zählt oft jede Sekunde. Zeit, die eigenen „Siebensachen“ in Ruhe zusammen zu suchen und wichtige Dokumente herbei zu schaffen, bleibt in der Regel nicht. Für genau diese Fälle hat der Seniorenbeirat Altenkirchen-Flammersfeld die Idee eines Notfallordners entwickelt. Der Kreisseniorenbeirat findet, dass der Notfallordner den Menschen in allen Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zur Verfügung gestellt werden sollte: „Dieser Notfallordner gehört in jeden Haushalt, denn er strukturiert Vollmachten, Anweisungen, Verfügungen, Unterlagen und Checklisten in einer durchdachten Form, um das Handeln in echter Notlage klar zu erleichtern“, so der Seniorenbeirat. Der Inhalt kann dabei individuell zusammengestellt werden. „Wichtig ist, dass Sie auswählen, welche Dokumente für Ihr Leben eine entscheidende Bedeutung haben – von Familienurkunden, Vollmachten über Zeugnisse bis hin zu Testament oder PINs und Zugangsdaten“, so der Seniorenbeirat des Kreises. Des Weiteren beinhaltet der Notfallordner eine herausnehmbare Dokumentenmappe, die beispielsweise dem Notarzt oder der Notärztin mitgegeben werden kann. 

Der Notfallordner ist im Seniorenbüro der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Frau Agnes Brück (Telefon: 02681-812086), zum Preis von 12 Euro erhältlich. Eine weitere herausnehmbare Dokumentenmappe, etwa für Unterlagen des Ehepartners, kann zusätzlich zum Preis von 3 Euro erworben werden. (quelle Kreis Altenkirchen)