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Bei Radio Westerwald lesen Sie täglich neue Meldungen, Polizeiberichte und Veranstaltungsnews aus dem gesamten Westerwaldkreis. Ob Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Hachenburg oder Bad Marienberg – wir berichten über alles, was die Region bewegt.

Der Glasfaserausbau in der Verbandsgemeinde Montabaur hat einen neuen Meilenstein erreicht: In Montabaur-Horressen in der Waldstraße wurde jetzt der erste Technik-Container aufgestellt. Die Technik-Container, auch Point of Presence (PoP) genannt, sind Verteilerzentren für die Datenleitungen: Hier wird die ankommende Hauptleitung mit dem örtlichen Netz verknüpft. Die PoPs sind in etwa so groß wie eine Standard-Garage und wiegen fast 40 Tonnen. Ein Schwertransporter brachte das Gehäuse in einem Stück nach Horressen, wo es mit einem Kran vorsichtig in die vorbereitete Grube eingelassen wurde. Der Kranführer hatte eine ruhige Hand: Er manövrierte die schwere Last souverän um eine Laterne herum und setzte sie vorsichtig neben der Panoramabank an der Grünfläche Wäschbachtal ab. Im Stadtgebiet von Montabaur lässt die Glasfaser Montabaur GmbH & Co.KG insgesamt sechs dieser PoP-Container aufstellen. Die Technik-Container ersetzen nicht die grauen Verteilerkästen, die an vielen Straßen aufgestellt wurden und werden. Vielmehr gehen die Glasfaserleitungen vom Technik-Container zu den Verteilerkästen und verzweigen sich von dort weiter in die Haushalte und Unternehmen. Im nächsten Schritt wird nun die Technik im Container installiert. (Quelle Stadt Montabaur)

Um Kosten zu sparen, erhalten die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in der Stadt Limburg für das Jahr 2022 in der Regel keine neuen Jahresbescheide über die zu entrichtende Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühren. Darauf weist der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hin. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind seit dem Jahr 2016 in Limburg stabil und nicht mehr geändert worden. Auch die Höhe Niederschlagswassergebühr ist unverändert geblieben. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, gehen neue Bescheide zu. Die Zahlungstermine bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei einer jährlichen Zahlungsweise gilt der 1. Juli als Termin. Die Mitarbeiter/innen der Steuerabteilung stehen unter den Rufnummern (06431) 203-255, 203-302 und 203-407 bei Fragen gerne zur Verfügung. (Quelle Stadt Limburg)

Höchstenbach (ots)

Im Zeitraum, Mittwoch 15.12.2021, 18 Uhr bis Donnerstag, 16.12.2021, 06 Uhr wurden an der evangelischen Kirche und an der Mehrweckhalle in Höchstenbach mehrere Farbschmierereien mit blauer Farbe angebracht/aufgesprüht. (Quelle Polizei Hachenburg)

Nister (ots)

Am Donnerstag, dem 16.12.2021 befuhr ein 24-jähriger Lkw-Fahrer um 10.20 Uhr die B414 in Fahrtrichtung Bad Marienberg. Nach der Einmündung Schneidmühle wollte er nach rechts den Fahrsteifen wechseln, übersah aber hierbei eine 59-jährige Pkw-Fahrerin, welche den Fahrsteifen, im toten Winkel, ebenfalls in Fahrtrichtung Bad Marienberg befuhr. Das Fahrzeug der 59-jährigen geriet bei dem anschließenden Zusammenstoß ins Schleudern und in den Gegenverkehr. Dabei kamen zwei entgegenkommende Fahrzeuge ebenfalls zu Schaden. Die 59-jährige Fahrerin wurde vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht. An allen Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 40.000 Euro. (Quelle Polizei Altenkirchen)

Moschheim (ots)

Am Mittwoch, 15.12.2021, gegen 12:27 Uhr, befuhr ein 33jähriger Pkw-Fahrer die L300 aus Moschheim kommend in Fahrtrichtung Wirges. Aufgrund starker Alkoholeinwirkung kam er in einer Linkskurve mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und verunfallte in einem Feld. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurden bei dem Beschuldigten deutliche Anzeichen für Alkoholbeeinflussung festgestellt, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Gegen den Beschuldigten wurde ein Verfahren eingeleitet, ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde zum Zwecke der vorläufigen Entziehung sichergestellt. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich, Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. (Quelle Polizei Montabaur)

Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.

Unternehmen haben bis zum 31. März 2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können bis zum 31. März 2022 unterstützt werden.