Schwalben gelten als Glücksbringer. Früher nahm man an, dass Häuser, an denen Schwalben brüten, vor Unwetter und anderem Unheil geschützt sind. Von alters her waren sie daher gern gesehene Gäste am Haus. Diese Sichtweise hat sich inzwischen deutlich verändert. Viele Hausbesitzer legen Wert auf „vogelfreie“ Fassaden und unterbinden aus Angst vor Kotspuren Nistversuche von Schwalben oder zerstören sogar bestehende Nester. Auch im Zuge von Haus- und Fassadensanierungen werden zahlreiche Schwalbennester beseitigt.
Leider gehören auch Schwalben zu den stark bedrohten Tierarten - Arten, die eigentlich ihr Zuhause in unseren Regionen haben. Daher ist es bedauerlich, dass auch der Schwalbenbestand stark rückläufig ist, wobei der Wegfall von Nistmöglichkeiten die ohnehin schon aufgrund von Nahrungsmangel (Insektenrückgang) schwierige Situation der Schwalben verschlechtert.
Schwalben zählen zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten (§ 39 u. § 44 BNatSchG), deren Bestand äußerst gefährdet ist und die es umso mehr zu schützen gilt, so die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung in Altenkirchen.
Einerseits dürfen die Tiere selbst weder getötet noch während ihrer Aufzuchtzeiten gestört und beeinträchtigt werden. Andererseits ist es verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Schwalben sind sogenannte nesttreue Vogelarten, ihre Nester dürfen daher auch nicht während ihrer winterlichen Abwesenheit beseitigt werden. Diese Verbote sind auch im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen an Dach und Fassade sowohl von Eigentümern als auch von ausführenden Fachfirmen zwingend zu beachten.
Das Entfernen von Nestern ist per Gesetz rechtswidrig und darf, wenn überhaupt, nur nach behördlicher Prüfung über eine Ausnahmegenehmigung erfolgen. Dies bezieht sich übrigens auf alle Tierarten, die Gebäude besiedeln, so z.B. auch auf Fledermäuse, Mauersegler etc..
Geplante Vorhaben, die zu Konflikten mit Gebäudebrütern führen, sind deshalb vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde Altenkirchen (Tel.: 02681-812655) abzustimmen.
Insbesondere können Konflikte durch die zeitliche Anpassung der Sanierungsarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten vermieden werden: Arbeiten sollten daher „schwalbenfreundlich“ nicht in der Brutzeit von Ende April bis Mitte August durchgeführt werden.
Darüber hinaus können Fassaden vor Verschmutzung durch Schwalbenkot effektiv und kostengünstig geschützt werden, indem ein einfaches Kotbrett ca. 50-70 cm unterhalb des Schwalbennestes angebracht wird. Ist das Kotbrett in der gleichen Farbe wie die Fassade gehalten, ist für den Betrachter kaum eine Besonderheit an der Hausfassade wahrnehmbar.
Schwalben sind als Kulturfolger auf menschliche Siedlungen als Lebensraum angewiesen. Gerade in der aktuellen Diskussion um das Insekten- und Artensterben sollte daher die Unterstützung gefährdeter Arten vor der eigenen Haustüre anfangen (s. z.B. Auszeichnung von „Schwalbenfreundlichen Häusern“ durch den NABU). Durch ein wenig mehr Toleranz für gebäudebesiedelnde Tierarten, wie unsere Mehlschwalben, kann ein aktiver Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt bedrohter heimischer Tierarten geleistet werden.
Die Glücksbringer werden es danken.
Fotos:
© NABU Bernhard Schiewe (Foto 1) / Kreisverwaltung Altenkirchen