Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen neun Männer und eine Frau türkischer, serbischer und bosnisch-herzegowinischer Nationalität im Alter zwischen 25 bis 67 Jahren Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz und Hessen in der Zeit von Juli 2013 bis Oktober 2018 in insgesamt über tausend Fällen Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.
Durch die Rechnungen sollte nach dem Ergebnis der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Koblenz und Hauptzollamt Koblenz der falsche Eindruck erweckt werden, die von vier der Angeschuldigten betriebenen „Servicefirmen“ seien mit eigenem Personal auf Baustellen des jeweiligen Rechnungsaufkäufers tätig geworden. Tatsächlich seien die Scheinrechnungen jedoch durch die drei angeschuldigten Rechnungsaufkäufer zwar auf das Konto der ausstellenden „Servicefirma“ oder in bar bezahlt, der Kaufpreis dann jedoch abzüglich einer Provision an die Rechnungsaufkäufer zurückbezahlt worden. Hierdurch soll es den drei angeschuldigten Rechnungsaufkäufern möglich gewesen sein, Bargeld zu generieren, das dann zur Entlohnung von durch sie schwarz beschäftigten Arbeitnehmern verwendet worden sein soll. Einer der Rechnungsaufkäufer soll die Scheinrechnungen nur deshalb erworben haben, um sein eigenes Scheinrechnungsgeschäft zu verschleiern und Dritte in die Lage zu versetzen, Schwarzarbeiter zu entlohnen.
Die deshalb nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge sollen sich auf etwa 11,5 Mio. EUR belaufen, wobei den einzelnen Angeschuldigten Beträge zwischen 1 Mio. EUR und 4,6 Mio. EUR zuzurechnen seien. Vier der Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Hinsichtlich drei weiterer Angeschuldigter sind die zunächst erlassenen Untersuchungshaftbefehle jeweils gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Den vier Rechnungsschreibern wird darüber hinaus zur Last gelegt, in der Buchhaltung ihrer eigenen Firmen über 700 Eingangsrechnungen anderer Unternehmen gefälscht zu haben.
Von der Schwarzarbeit betroffen waren schwerpunktmäßig Hessen und Baden-Württemberg. Die angeschuldigten Rechnungsaufkäufer hatten ihren Wohnsitz und teilweise ihren Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen der angeschuldigten Rechnungsaufkäufer als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in besonders schweren Fällen. Die Handlungen der angeschuldigten Rechnungsschreiber sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten der Rechnungsaufkäufer. Gegen die Rechnungsschreiber besteht darüber hinaus der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung.
(Quelle: Pressemitteilung, Staatsanwaltschaft Koblenz)