Der Jugendhilfeausschuss des Westerwaldkreises trifft sich am 15. März zu seiner nächsten Sitzung. Dabei geht es auch um die Satzungsänderung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Künftig sollen qualifizierte Tagespflegepersonen 5,50 Euro pro Stunde erhalten. Nicht qualifizierte Personen erhalten 4,50 Euro. Die Betreuung muss dazu im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Der Kreistag muss dem Entwurf noch zustimmen. Zum Stichtag 01. September 2018 standen 81 qualifizierte Tagespflegepersonen im Westerwaldkreis für eine Vermittlung zur Verfügung. Insgesamt 48 Kinder wurden finanziell vom Westerwaldkreis unterstützt.