Das Koblenzer Landgericht hat gegen einen 37-jährigen die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Er hatte im September vergangenen Jahres seine Mutter im gemeinsam bewohnten Haus in Pottum erschlagen. Gestern entschied das Gericht, dass er aufgrund einer seelischen Erkrankung schuldunfähig sei. Trotzdem stufte das Gericht den Mann als gefährlich ein. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, stimmte der Angeklagte der Entscheidung zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Mann aus dem Westerwald stellte sich selbst der Polizei, wie weiter mitgeteilt wurde.