Über 120 Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie die Bürgermeister der Verbandsgemeinden als auch Mitglieder des Kreistages waren der Einladung des Landrates in die Aula des Mons-Tabor-Gymnasiums in Montabaur gefolgt.
Hier informierte er zusammen mit Dr. Beate Rickert von der beauftragten KPR Capital GmbH über die aktuelle Breitbandversorgung im Kreisgebiet sowie das neue Förderprogramm des Bundes und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Westerwaldkreis.
Dr. Rickert stellte die Ergebnisse der bereits durchgeführten Markterkundung vor, die im Hinblick auf das neue Förderprogramm des Bundes nochmal aktualisiert wird, da diese als Basis für einen neuen Antrag maximal 12 Monate alt sein darf. Eine etwaige Beantragung erfolge dann im so genannten Windhundverfahren. Im Falle einer Förderung betrage diese 90 %, also 50% seitens des Bundes, 40% Land und 10% Eigenanteil der Kommune. Hierbei sei aber zu beachten, dass man zunächst in finanzielle Vorleistung trete, bevor die Fördermittel dann in Tranchen nach Bauabschnitten bzw. nach der Endabrechnung zur Verfügung gestellt würden.
Da der Westerwaldkreis einen Versorgungsgrad von 95 % mit mindestens 30 Mbit/s aufweise, gehe es vorliegend nun um die so genannten „Weißen Flecken“, ergänzt Landrat Schwickert, ein definierter Begriff, der eine Versorgung unter 30 Mbit/s beschreibe.
„Insgesamt geht es aber auch um Solidarität,“ appelliert Landrat Schwickert, „schließlich habe keine Ortsgemeinde die weißen Flecken selbst verschuldet, die im Übrigen über den ganzen Westerwaldkreis verteilt sind.“
Den Vertreterinnen und Vertretern der Orts- und Verbandsgemeinden wurde folgende weitere Vorgehensweise vorgestellt:
Eine Antragstellung sollte sinnvollerweise der Kreis gebündelt durchführen. Dafür sei eine Aufgabenübertragung der Orts- und Verbandsgemeinden auf den Kreis notwendig.
So plant Landrat Schwickert, den Kreisgremien im September einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, um dann die notwendigen Finanzmittel im Haushalt veranschlagen zu können.
Anschließend werde man die Ortsgemeinden über die Entscheidung des Kreises informieren, damit vor Ort die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können. Wenn beim Kreis dann wiederum alle Rückmeldungen der Ortsgemeindeebene vorliegen, erfolgt eine erneute Beteiligung der Kreisgremien, so dass eine Antragstellung Ende November dieses Jahres realistisch sei.
Für alle Ortsgemeinden, die nicht teilnehmen konnten, und alle Interessierten, finden sich die wichtigsten Informationen sowie ab sofort alle Neuigkeiten zur Thematik auf der Internetseite des Westerwaldkreises, direkt auf der Startseite unter > Aktuelles > Breitbandversorgung im Westerwaldkreis.