Das Verbandsgemeindehaus Montabaur wird das zentrale Thema bei der nächsten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates sein. Der Rat trifft sich am Donnerstag, den 21. Juni 2018, um 18.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau).
Am 20. April waren die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs für den Neubau des Verbandsgemeindehauses vorgestellt worden. Seither wurde der Gewinner-Entwurf der BOF Architekten aus Hamburg kontrovers diskutiert. Viele Bürger nutzten die Gelegenheit, sich in der Ausstellung in der Bürgerhalle über den Wettbewerb zu informieren. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung die drei bestplatzierten Büros zu so genannten Bietergesprächen eingeladen, in denen die Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit darstellen sollten – der nächste Schritt im vorab festgelegten Ablauf des Architektenwettbewerbs. Der Einladung folgten schließlich nur die Gewinner, die BOF Architekten aus Hamburg.
„BOF Architekten haben sich bei den Bietergesprächen überzeugend präsentiert. Das Büro ist gut aufgestellt und viele Aspekte unseres Bauvorhabens sind bereits durchdacht. Ich habe den Eindruck, dass wir bei BOF Architekten in guten Händen sind. Deshalb werde ich dem Rat vorschlagen, den Auftrag für die Architekturleistung an BOF zu vergeben und damit den Gewinner-Entwurf zu realisieren“, so Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich im Vorfeld der Ratssitzung. Parallel zum Architektenwettbewerb waren die zentralen Ingenieurleistungen für Statik und Haustechnik in eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben worden. Auch hier sollen bis zur Ratssitzung die bestplatzierten Büros feststehen und beauftragt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung eine detaillierte Kostenschätzung für das Bauprojekt vorstellen und dem Rat vorschlagen, eine externe Projektsteuerung für den Hochbau einzusetzen. Außerdem wird Bürgermeister Richter-Hopprich dem Rat erläutern, wie sich die Verwaltung intern für die Umsetzung des Bauvorhabens organisiert.
Auf der Tagesordnung im Verbandsgemeinderat stehen außerdem unter anderem die digitale Ratsarbeit, die Neuordnung der kommunalen Holzvermarktung und die Parkgebühren in der Stadt Montabaur, die in einer Gebührenordnung der Verbandsgemeinde festgesetzt werden.