Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Die rheinland-pfälzischen Familiengerichte sprachen im Jahr 2017 für 8 362 Ehen die Scheidung aus. Mit einem Rückgang um 6 Prozent ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr (8 897) deutlich gesunken. Damit setzt sich der Trend rückläufiger Scheidungszahlen weiter fort. Zu Beginn der 2000er Jahre wurden noch mehr als 11 000 Scheidungen registriert.

Von den im Jahr 2017 beendeten Ehen scheiterten die meisten (461 bzw. 6 Prozent) im „verflixten siebenten Jahr“. Allerdings hält der Trend, auch nach langjähriger Ehe getrennte Wege zu gehen, weiterhin an. Im Jahr 2017 ließen sich 1 417 Paare (17 Prozent), die bereits die silberne Hochzeit gefeiert hatten, scheiden (1970: 4 Prozent). Der Anteil der Ehen, die zum Zeitpunkt der Scheidung noch keine fünf Jahre bestanden hatten, lag in den 1970er Jahren bei fast 30 Prozent (2017: 12 Prozent).

Bei Betrachtung regionalisierter Scheidungszahlen zeigen sich deutliche Unterschiede. Allerdings wird die Zahl der geschiedenen Ehen auch beeinflusst von den bei den Familiengerichten erledigten Verfahren. Innerhalb einzelner Jahre können Überhänge zu einem Mehr- bzw. Minderaufkommen führen. Um solche Unterschiede auszugleichen, ist bei Bewertung des Scheidungsaufkommens die Zusammenfassung mehrerer Jahre zu einem Berichtszeitraum sinnvoll. Im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 wurden landesweit knapp 10 von 1.000 bestehenden Ehen geschieden. Der Landkreis Kusel weist dabei die niedrigste Scheidungsquote auf (6,6). Die höchsten Werte verzeichnen die Stadt und der Kreis Kaiserslautern sowie der Kreis Mainz-Bingen (11,0, 11,7 und 11,2).
Im vergangenen Jahr wurden durch die Trennung ihrer Eltern 6 033 minderjährige Kinder zu Scheidungswaisen.

In 16 Prozent der Scheidungen war mindestens ein ausländischer Ehepartner beteiligt. In 804 Fällen besaßen beide Geschiedenen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen war die türkische Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten.

Im Jahr 2017 wurden zudem 52 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben. Gegenüber dem Vorjahr mit 59 Aufhebungen ist dies ein Rückgang um 12 Prozent.