Aufgrund der Novellierung des Datenschutzrechtes ist damit zu rechnen, dass Selbstständige von Unternehmen Aufforderungen erhalten, ihre Daten zu überprüfen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass in bestimmten Fällen für die Datennutzung eine Einwilligung erforderlich ist und diese dem Unternehmen in der gesetzlich geforderten Form gegebenenfalls nicht vorliegt. In vielen Fällen verbirgt sich dahinter jedoch ein unseriöses Angebot, warnt jetzt die IHK Koblenz.
Diese Art von Aufforderungen und Schreiben sollten sorgfältig gelesen werden, bevor etwas veranlasst wird. Oftmals finden sich im Kleingedruckten Angaben zur Vertragslaufzeit und etwaigen und teilweise nicht unerheblichen Kosten. Auch ausländische Telefon- und Faxnummern sowie ein ausländischer Unternehmenssitz sind Indizien für ein unseriöses Angebot. Bei Unsicherheit berät die IHK Koblenz.