„Angesichts der in diesem Jahr besonders aggressiven Grippewelle müssen dringend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen den besten Impfschutz erhalten können“, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler am Rande des Gesundheitsausschusses. Sie appellierte an den Gemeinsamen Bundesausschuss, umgehend darüber zu entscheiden, dass die Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) vom Januar 2018 für den Vierfachimpfstoff für die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend wird. Auch jetzt sei eine Impfung noch sinnvoll.
Die Grippeimpfung wird empfohlen für Patienten über 60 Jahre, Schwangere, chronisch Kranke und medizinisches Personal. In ihrer neuesten Veröffentlichung empfiehlt die STIKO erstmalig die Impfung mit dem Vierfachimpfstoff. Die Krankenkassen sind derzeit noch nicht verpflichtet, diese Empfehlung umzusetzen, da hierfür der erforderliche Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses fehlt. Die privaten Krankenversicherungen sind nicht an die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden und haben daher die Handlungsfreiheit, die Empfehlung der STIKO direkt umzusetzen.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht akzeptabel. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss schneller agieren und die Umsetzung der Empfehlung der STIKO auch für die gesetzlich Versicherten noch in dieser Grippesaison ermöglichen“, forderte die Ministerin.