Die Tagesordnung der gemeinsamen öffentlichen Sitzung umfasste drei Tagesordnungspunkte.
Zentrales Thema der Sitzung war die Stellungnahme im Rahmen der Schutzgebiete in dem europäischen Netz „Natura 2000“, insbesondere ging es um die geplanten Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne "Brexbach-Saynbachtal".
„Natura 2000“ als staatenübergreifendes Netz besonderer Schutzgebiete innerhalb der europäischen Union soll zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Lebensräume schützen und erhalten. Mit der Ausweisung der Natura 2000 – Gebieten sollen u.a. zusammenhängende ökologische Räume geschaffen werden, die einen Austausch zwischen den Arten ermöglichen. Das Brex- und Saynbachtal sowie die Montabaurer Höhe wurden durch Landesverordnung von 2005 als Erhaltungsziele in Natura 2000 bestimmt. Für die beiden Bereiche hatte ein Planungsbüro im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Grundlagen für einen Bewirtschaftungsplanentwurf mit den daraus resultierenden Maßnahmen erstellt.
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Maßnahmen des Bewirtschaftungsplanentwurfs „Brex- und Saynbachtal“ haben der Verbandsgemeinde- und Stadtrat sich eingehend mit den Plänen befasst und umfassend beraten. Die Grundlagen, wie auch die sich daraus ableitenden Maßnahmen, widersprechen in vielen Punkten den Vorgaben des Landeswaldgesetzes, den landespflegerischen Begleitplänen L 308 (Umgehung Nord nach Vallendar) und L 310 (Umgehung nach Hillscheid) sowie den Gewässerpflegeplänen der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen im Bereich des Brexbaches.
Die landespflegerischen Begleitpläne sehen entlang des Brexbaches vom Zusammenfluss des Vordersten und Hintersten Baches bis nach Grenzau die Umwandlung der dort vorhandenen Fichtenanpflanzungen in standortgerechten Bruch/Auenwald, Erhaltung von Altholzbeständen sowie Schaffung von Flächen mit extensiver Grünlandnutzung vor.
Darüber hinaus bedeuten die beschriebenen Maßnahmen gerade für die „Landshuber Weiher“ erhebliche Eingriffe, die den derzeitigen Bestand der Weiherlandschaft in Frage stellen. Diese Weiher wurden 1666 im Auftrag des Kurfürsten zu Trier angelegt. Die Teiche sollten den Fischbedarf der Katholiken am Freitag decken. Die vier Weiher sind sehr unterschiedlich. Speziell der zweite (von Norden kommend) ist durch den Seerosen-Bewuchs ein beliebtes Ausflugsziel. Die Weiherlandschaft stellt auch eine einzigartige Naturlandschaft dar, die Lebensraum geschützter Tierarten, wie des Eisvogels etc. ist.
Neben der eventuellen Planung für die „Landshuber Weiher“, betreffen die Bewirtschaftungspläne auch die Wasserversorgung und die forstliche Nutzung.
Die Kommunen sind im Rahmen der Beteiligung nur ins „Benehmen“ zu setzen und haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. An diese Stellungnahme ist die Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion / SGD) jedoch nicht gebunden.
Verbandsgemeinde- und Stadtrat verabschiedeten mehrheitlich eine umfangreiche Erklärung, welche über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter dem Suchbegriff „Natura 2000“ (weiter zu „Sitzungen“ (16. Sitzung des Verbandsgemeinderates v. 31.10.2016 / Vorlage 1/049/2016) einzusehen ist.