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Staatskanzlei bewertet nach Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Äußerungen zum „Zustrombegrenzungsgesetz“ in Bezug auf Neutralitätspflicht neu und wird entsprechende Äußerungen zukünftig nicht wiederholen

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 2. April 2025 im Organstreit zwischen der AfD und Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer sowie der Landesregierung bewertet die Staatskanzlei die von der CDU-Landtagsfraktion beanstandeten Äußerungen von Ministerpräsident Alexander Schweitzer über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz in einem Newsletter der Staatskanzlei sowie auf den Facebook- und Instagram-Profilen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten vom 3. Februar bzw. 31. Januar 2025 neu.

Wegen des gleichzeitig mit der Organklage gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die CDU-Landtagsfraktion hatte die Staatskanzlei die beanstandeten veröffentlichten Äußerungen bereits gelöscht. Hintergrund war die damals zeitnah zu erwartende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz im Organstreitverfahren mit der AfD, von der sich die Staatskanzlei eine Konkretisierung der Grenzen des Neutralitätsgebots erwartete. Diese Konkretisierung liegt nun vor und wurde in Bezug auf die Regierungskommunikation ausgewertet. Ministerpräsident Alexander Schweitzer kommt daher zu dem Schluss, dass seine Aussagen das Neutralitätsgebot verletzt haben und versichert, entsprechende Äußerungen zukünftig nicht mehr zu wiederholen.

Dies hat er in einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und den Landesvorsitzenden des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz heute erklärt.

„Gerade im Lichte des Urteils vom 2. April 2025 ist es mir wichtig, dass alle demokratischen Parteien ihre Kräfte zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bündeln. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU Rheinland-Pfalz weiß ich dabei fest an meiner Seite und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar“, schrieb Ministerpräsident Schweitzer weiter. (Quelle Staatskanzlei Mainz)