Jugendschutz beim Straßenkarneval
Kreis Altenkirchen. In den nächsten Tagen steuert die diesjährige Karnevalssession ihrem Höhepunkt entgegen, wenn von Niederfischbach bis Oberlahr die Umzüge durch die Straßen rollen. Tausende feiern dann die 5. Jahreszeit – und das nicht nur mit Mineralwasser. Leider sind an diesen Tagen auch Jugendliche mit hochprozentigem Alkohol in der Hand keine Ausnahme.
Vor diesem Hintergrund und auch aus aktuellem Anlass möchte der Jugendschutz der Kreisverwaltung Altenkirchen noch einmal an die geltenden Gesetze und Bestimmungen erinnern: „Wir wollen nicht moralisieren, sondern sensibilisieren: Minderjährige dürfen keinen Zugang zu Spirituosen oder Ähnlichem haben, auch und gerade nicht an Karneval“, betont Dipl.-Sozialpädagogin Jenny Weitershagen.
Dass dieser Appell erforderlich ist, zeigt das Ergebnis der jüngsten Testeinkäufe Anfang Februar in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Mehrmals im Jahr schickt der Jugendschutz in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungsämtern überall im Kreis Jugendliche in Geschäfte, damit diese dort probeweise alkoholische Getränke oder Tabakwaren kaufen. „Was dabei herauskam, hat uns erschüttert. In 19 von 23 Fällen hat die minderjährige Testperson die für sie nicht erlaubten Waren ohne jede Alterskontrolle erwerben können“, berichtet Jenny Weitershagen.
Gerade mit Blick auf den Straßenkarneval werden daher alle Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter aufgefordert, achtsam zu sein und bei jedem geringsten Zweifel eine Altersprüfung vorzunehmen. Auch die Verantwortlichen der einzelnen Zugbeiträge sollten noch einmal ihre Jugendschutzbeauftragten dahingehend sensibilisieren, dass kein Alkohol an Minderjährige aus dem Zug heraus verteilt wird. Zusätzlich kündigt die Kreisverwaltung an den bevorstehenden Karnevalstagen Jugendschutzkontrollen bei verschiedenen Umzügen und Veranstaltungen an.
„Um nicht missverstanden zu werden: Wir wünschen allen Karnevalsfreunden im Kreis tolle Tage und viel Spaß beim Feiern, jedoch jeder mit Blick auf das persönliche Limit und das Jugendschutzgesetz“, so Jenny Weitershagen abschließend. (Quelle Kreis Altenkirchen)