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Auch wenn es im Zuge der DRK-Insolvenz mittlerweile mindestens einen Interessenten für den Betrieb des Krankenhauses in Kirchen gibt, wird dieser die Klinik nicht mit Wirkung vom 1. März übernehmen können. Da der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht über den 28. Februar weiterführen möchte, hat der erweiterte Kreisvorstand, bestehend aus dem Landrat, den Kreisbeigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden im Altenkirchener Kreistag, in dieser Woche vereinbart, in einer Kreistagssitzung am 17. März Grundsatzbeschlüsse auf den Weg zu bringen, die den Betrieb sichern sollen. 



Konkret geht es darum, dass der Landkreis für die Dauer von drei Monaten einen Verlust aus dem operativen Geschäft der Krankenhausversorgung zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse trägt. Dafür bedarf es einer so genannten Fortführungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter. Darüber hinaus geht man beim Kreis davon aus, dass dieser sich auch nach Übernahme durch einen neuen Träger bis ins Jahr 2026 finanziell engagieren muss, da auch ein neuer Träger die Abrechnung mit den Krankenkassen umstellen und Strukturen anpassen muss. Die Kreisverwaltung bereitet die vertraglichen Grundlagen vor. 

Landrat Dr. Peter Enders: „Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass der Kreis sich seiner Verantwortung nicht verschließen wird. Wichtig ist, dass der Betrieb weitergeführt wird und dass wir den Vorschlag zu den Grundsatzbeschlüssen in großer Einigkeit in den Kreistag bringen.“ (Quelle Kreis Altenkirchen)