Viele Menschen mit Behinderungen sind hoch motiviert, sich ins Arbeitsleben einzubringen. Wenn sich Unternehmen auf diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einstellen und mindestens zu 30 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, können sie als Inklusionsfirmen anerkannt und als solche gefördert werden. „Damit wollen wir in Rheinland-Pfalz noch mehr passende Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung schaffen, die bisher nicht am Erwerbsleben teilhaben konnten“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Mit der Förderung für Inklusionsfirmen setzen wir nicht nur starke Anreize, sondern bringen auch Anerkennung für diejenigen zum Ausdruck, die für Menschen mit Behinderungen neue Chancen im Berufsleben eröffnen.“
Das Förderangebot des Landes umfasst einen Investitionskostenzuschuss für die geschaffenen Stellen für Menschen mit Behinderungen, einen dauerhaften Personalkostenzuschuss und einen Zuschuss zu arbeitsbegleitender Betreuung. Neben kompletten Unternehmen können auch Betriebsteile oder betriebsinterne Abteilungen als Inklusionsfirmen bezuschusst werden. Für die Förderung zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Der Flyer „Inklusionsfirmen“ gibt einen Überblick über das Förderangebot und kann auf der Internetseite des Ministeriums kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.