Zuschuss kann jetzt digital beantragt werden
Wer beispielsweise mit Heizöl, Kohle oder Holz heizt, kann ab sofort rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Hilfe beantragen. Damit will der Bund private Haushalte bei den teurer gewordenen Heizkosten entlasten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag online unter http://heizkostenhilfe.rlp.de stellen.
Die sogenannte Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Dazu gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Zudem müssen sich in den Haushalten die Energiekosten vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben.
Dazu haben Bund und Länder gemeinsam Referenzpreise aus dem Jahr 2021 für die vom Programm umfassten Energieträger ermittelt, die dann entsprechend herangezogen werden. Für 2022 müssen die tatsächlichen Heizkosten nachgewiesen werden. Sind die im Vergleich zu 2021 dann mindestens doppelt so hoch, werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Haushalte einen direkten Zuschuss von bis zu 2.000 Euro erhalten.
Im ersten Schritt können Interessierte über einen Online-Rechner prüfen, ob sie Anspruch auf den finanziellen Zuschuss haben. Ist dies der Fall, können sie den Antrag direkt online stellen. Hierfür müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Nach der Beantragung der Hilfe über das Online-Portal bearbeitet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Bewilligungsstelle für Rheinland-Pfalz die Anträge.
Den Rechner, Informationen zu den erforderlichen Dokumenten sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es unter http://heizkostenhilfe.rlp.de. Die Antragstellung ist bis 20. Oktober 2023 möglich. (Quelle Westerwaldkreis)