Härtefallkommission legt Kriterien fest
Mainz, 6. April 2022. Unternehmen, die von der Flutkatastrophe vergangenen Jahres besonders schwer betroffen sind, können im Rahmen einer vertieften Härtefallregelung Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent beantragen. Eine für Unternehmen eingerichtete Härtefallkommission nimmt sich dieser Fälle an – und hat verbindliche Kriterien festgelegt.
„Die Flutkatastrophe an der Ahr und in der Eifel hat die Betriebe in sehr unterschiedlichem Maße getroffen. Es ist richtig, dass wir nun individuell auf die Härten dieser historisch einmaligen Lage schauen“, bekräftigte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Die Kriterien, die sich die Härtefallkommission gegeben hat, sind dabei hilfreich und transparent.“
Eine Einstufung als Härtefall kommt insbesondere dann in Frage, wenn eine der nachfolgenden Kategorien vorliegt: eine Fortführung des Betriebes ist bei einer Förderung in Höhe von 80 Prozent nicht gewährleistet, es besteht eine große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadenersatz und den notwendigen Wiederaufbaukosten, der Geschäftsbetrieb war länger als sechs Monate unterbrochen oder massiv beeinträchtigt oder ein der Abschluss einer Elementarschadenversicherung war nachweislich nicht möglich.
„Ist das der Fall, können Antragstellende neben ihrem Antrag den unterzeichneten Zusatzantrag mit entsprechenden Belegen beifügen“, erläuterte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die die Anträge auf Aufbauhilfe bearbeitet. Der Zusatzantrag sei mit dem regulären Antrag auf Hilfe für Unternehmen über das digitale Antragssystem der ISB unter isb.rlp.de/unwetterhilfen zu stellen.
Die Härtefallkommission setzt sich zusammen aus Finanzministerium und Wirtschaftsministerium, den Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern der betroffenen Gebiete. Die Vertreterinnen und Vertreter der Institutionen beraten in regelmäßigen Abständen über die eingereichten Härtefälle. (Quelle ISB Rheinland-Pfalz)