Limburg-Weilburg. Verstärkt werden Anfragen an den Landkreis Limburg-Weilburg gerichtet, in denen es um Fastnachtsveranstaltungen sowie Fastnachtsumzüge geht. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass für die Bewertung die Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnungen des Landes maßgeblich sind. Diese normieren die Voraussetzungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, an denen mehr als zehn Personen teilnehmen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten die 2G-Plus-Voraussetzungen und das Erfordernis eines Abstands- und Hygienekonzepts. Bei Veranstaltungen im Freien können Geimpfte und Genesene teilnehmen, ab einer Anwesenheit von 250 Personen bedarf es aber zudem eines Negativnachweises. Kapazitätsbeschränkungen und Teilnehmerbegrenzungen sind sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei solchen im Freien zu beachten. Karnevalsumzüge bedürfen der Genehmigung des Gesundheitsamtes, wobei einem Antrag ein Abstands- und Hygienekonzept beizufügen ist. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)