Kirchen (ots)
Durch eine jugendliche Auszubildende einer Verbandsgemeindeverwaltung wurden am 21.02.2022 sogenannte "Testkäufe" im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf durchgeführt. Die regelmäßig stattfindenden Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch einen Beamten des Sachgebiets Jugend der PI Betzdorf und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen in Kooperation begleitet. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakwaren eingehalten werden. Die Jugendliche versuchte zu diesem Zweck in verschiedenen Lebensmittelmärkten, sowie auch an Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben.
Hierbei wurden zufällig ausgewählte Geschäfte im Bereich der VG Kirchen (Sieg) überprüft, es konnten bei 10 von 13 Geschäften problemlos Tabakwaren oder Alkohol durch die Minderjährige erlangt werden, der Zutritt zu zwei kontrollierten Spielhallen wurde lobenswerterweise nicht gewährt.
Alarmierend hoch ist die Erfolgsquote von 77%, die aufzeigt, dass hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes noch dringend Nachholbedarf im Einzelhandel besteht. Da es in den vergangenen Jahren bei vergleichbaren Kontrollen immer wieder zu Verstößen kam und sich dies nicht signifikant verbessert hat, wurden -entgegen der bisherigen Vorgehensweise- nicht nur mahnende Gespräche geführt, sondern bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die einzelnen Verkäuferinnen und Verkäufer eingeleitet. (Quelle Polizei Siegen Wittgenstein)