Onlinebeteiligung zum Diskussionsentwurf beendet – über 2.600 Eingaben, vor allem von Bürgerinnen und Bürgern
„Bereits die beiden Beteiligungsverfahren zur Einführung des Medienstaatsvertrages sind auf große Resonanz gestoßen und auch die jetzt beendete Onlinebeteiligung zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat wieder gezeigt, dass unser Mediensystem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wesentliche Säule den Menschen nicht gleichgültig ist. In der Rundfunkkommission werden wir mit der Auswertung jetzt zügig beginnen. Angesichts der Menge der Eingaben bitte ich aber auch um etwas Geduld - sowohl hinsichtlich der Auswertung als auch für die angekündigte Veröffentlichung der Eingaben auf der Homepage der Rundfunkkommission,“ erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
„Soweit man das nach den bisher gesichteten Eingaben sagen kann, bestehen bei den Bürgerinnen und Bürgern teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen dazu, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt leisten muss, wie er dafür aufgestellt werden sollte und vor allem, wie die Anstalten ihren Auftrag bei der konkreten Gestaltung ihrer Angebote umsetzen sollen. Hier zeigen sich sehr deutlich die Herausforderungen, die mit einem ‚Angebot für Alle‘ einhergehen. Dabei möchte ich noch einmal betonen: Jeder Vorschlag hat die gleiche Berechtigung und wird sorgsam geprüft. Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen und Verbände stehen ebenso wie der Großteil der Bürgereingaben noch zur Auswertung an. Der Dialog ist mit dem formellen Ende der Onlinebeteiligung zudem keineswegs abgeschlossen. Im Gegenteil: Die vielen Rückmeldungen helfen uns dabei, Bereiche mit neuem oder weiterem Diskussionsbedarf zu identifizieren“, so die Staatssekretärin.
Hintergrund:
Die Rundfunkkommission hat am 20. Oktober 2021 beschlossen, konkrete Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks öffentlich zur Diskussion zu stellen. In dieser ersten Phase der Reform geht es unter anderem um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Flexibilisierung des Programmangebots und die Fortschreibung des Online-Auftrags. Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand der jetzigen Vorschläge. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden. Vom 19. November 2021 bis zum 14. Januar 2022 konnte auf www.rundfunkkommission.rlp.de zu den Überlegungen der Länder Stellung genommen werden. Hierzu waren öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso aufgerufen wie die Bürgerinnen und Bürger. (Quelle Staatskanzlei Mainz)