Durch eine jugendliche Auszubildende einer Verbandsgemeindeverwaltung wurden am 14.12.2021 sogenannte "Testkäufe" im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf durchgeführt, dies geschah bereits zum wiederholten Mal. Die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch einen Beamten des Sachgebiets Jugend der Polizeiinspektion Betzdorf und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen in Kooperation begleitet. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakwaren eingehalten werden. Die Jugendliche versuchte in verschiedenen Lebensmittelmärkten, sowie auch an Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben.
Hierbei wurden zufällig ausgewählte Geschäfte im Bereich der VG Betzdorf-Gebhardshain überprüft, es konnten bei 6 von 17 Geschäften Tabakwaren oder Alkohol problemlos durch die Minderjährige erlangt werden, der Zutritt in eine kontrollierte Spielhalle wurde lobenswerterweise nicht gewährt.
Weiterhin alarmierend hoch ist die Erfolgsquote von 35%, die aufzeigt, dass hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes noch dringend Nachholbedarf im Einzelhandel besteht. Da es in den vergangenen Jahren bei vergleichbaren Kontrollen immer wieder zu Verstößen kam und sich dies nicht signifikant verbessert hat, wurden -entgegen der bisherigen Vorgehensweise- nicht nur mahnende Gespräche geführt, sondern bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die einzelnen Verkäuferinnen und Verkäufer eingeleitet.
Auch und insbesondere aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemielage und der damit einhergehenden Mund-Nase-Schutz-Verpflichtung in Geschäften ist es wichtig, lieber einmal zu oft das Vorzeigen eines Ausweises zu fordern. (Quelle Polizei Betzdorf)