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Zuhause Wohnen in den eigenen 4 Wänden – ein Leben lang, das ist der Wunsch eines jeden. Ein Thema, das alle betrifft - junge Menschen, Familien, die Generation 60+ oder Menschen mit körperlichen Handicaps. Um das Ziel zu erreichen, können wir uns gut vorbereiten, in dem wir schon bei Neu- oder Umbauten in jungen Jahren die Bedürfnisse im Alter einplanen und frühzeitig  geeignete bauliche Maßnahmen ergreifen, damit bei plötzlicher Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigungen ein Leben in der vertrauten Umgebung weiter möglich ist.

Zum 1. April 2017 tritt das geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Durch die neuen Regelungen erhöht sich das Risiko für Arbeitgeber, sich wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung strafbar zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Fachanweisung zum AÜG veröffentlicht, die Hinweise erhält, nach welchen Kriterien Prüfer in Zukunft werten werden.