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Mainz (ots)

In wenigen Tagen geht das Jahr 2023 zu Ende. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) geben Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit es rund um den Jahreswechsel möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk

Halten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks konsequent ein. Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete "Rampen" für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen). Es ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden sowie Kraftfahrzeugen einzuhalten und es dürfen sich keine Hindernisse (z.B. Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Feuerwerkskörper befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.

Die Wolf GmbH in Schmölln ruft Geflügel-Schinkenpastete auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel. Grund: Es wurden darin krankmachende Listerien nachgeweisen. Betroffen sind die 100-Gramm-Verpackungen mit dem Verbrauchsdatum 10.01.2024.

Mehr Infos unter https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/98755 (Quelle LUA)