Beim Kauf von Weihnachtsgeschenken sollte man auch an einen eventuellen Umtausch denken, falls ein Geschenk nicht passt oder nicht gefällt. Es gibt für fehlerfreie Ware kein generelles Umtauschrecht. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Selbst auf einen Gutschein hat man keinen Anspruch. Viele Einzelhändler räumen freiwillig den Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist ein, wenn der Kassenbon vorgelegt wird.
Diese Möglichkeit sollte man sich beim Kauf schriftlich auf dem Kassenbon bestätigen lassen. Dabei sollte auch die Rückgabefrist geklärt werden. (Quelle Verbraucherberatung Limburg)